Arbeitspflicht für Asylbewerber Heil hält Beschäftigung "im Einzelfall" für sinnvoll
Asylbewerber zum Arbeiten zu verpflichten könnte laut Arbeitsminister Heil im Einzelfall sinnvoll sein. Als erster Landkreis in Deutschland hatte der Saale-Orla-Kreis in Thüringen eine entsprechende Initiative beschlossen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hält eine Arbeitspflicht für Asylbewerber im Einzelfall für sinnvoll. "Dass die Kommunen Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten können, ist geltendes Recht. Im Einzelfall mag es auch sinnvoll sein, Menschen während der mitunter langen Wartezeit in Sammelunterkünften zu beschäftigten", sagte der SPD-Politiker der "Bild"-Zeitung. Eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration werde so allerdings nicht gelingen.
Im ostthüringischen Saale-Orla-Kreis sollen Asylbewerber zu vier Stunden Arbeit pro Tag verpflichtet werden. Grundlage ist eine entsprechende Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz, wie ein Kreis-Sprecher sagte. Die Geflüchteten sollen für 80 Cent Entlohnung pro Stunde einfache Arbeiten erledigen. Weigern sie sich, drohen Geldkürzungen von bis zu 180 Euro im Monat.
Heil setzt auf "Turbo-Jobs"
Im Asylbewerberleistungsgesetz heißt es im Paragraf fünf: "Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet."
Heil sagte, sein Ziel sei, Menschen, die hier Schutz gefunden hätten, dauerhaft in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen. "Deshalb setze ich auf den Job-Turbo, mit dem wir die Betreuung durch die Jobcenter intensivieren, Fähigkeiten und Qualifikationen der Geflüchteten ermitteln und somit konkrete Arbeitsangebote unterbreiten."
Thüringer CDU-Chef verteidigt Arbeitspflicht
In der Debatte um die Arbeitspflicht für Asylbewerber verteidigte Thüringens CDU-Chef Mario Voigt die Initiative des Saale-Orla-Landkreises. "Wir müssen die Botschaft aussenden: Wer in Deutschland die Solidarität der Gemeinschaft erfährt, muss dafür auch etwas zurückgeben", sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland mit Blick auf die umstrittene Entscheidung des CDU-Landrats Christian Herrgott. Diese Entscheidung sei ein "Zeichen für notwendige Begrenzung von Zuwanderung".
Der Bundesregierung sowie der Landesregierung unter dem Linken-Politiker Bodo Ramelow warf der CDU-Politiker Handlungsunfähigkeit vor. "Wenn die Ampel im Bund und die Ramelow-Regierung im Land nicht handeln, müssen wir dort, wo wir es können, eigene Wege gehen", argumentierte Voigt.
Unterstützung für die Entscheidung des Thüringer Landrats kam auch von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Der CDU-Generalsekretär begrüßte eine mögliche Arbeitspflicht für Flüchtlinge. Linnemann sagte der "Bild"-Zeitung: "Alles, was das Prinzip des Förderns und Forderns wieder stärkt, ist zu begrüßen." Dies gelte "nicht nur für Bürgergeldempfänger, sondern auch für Asylbewerber".
Zugang zum Arbeitsmarkt stark eingeschränkt
Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ist für neu ankommende Geflüchtete stark eingeschränkt. Nach geltender Rechtslage dürfen Asylbewerber grundsätzlich erst nach drei Monaten einer Arbeit nachgehen - wer in einer Aufnahmeeinrichtung leben muss und kein minderjähriges Kind hat, sogar erst nach neun Monaten. Geduldete oder Geflüchtete in einer Aufnahmeeinrichtung mit minderjährigem Kind dürfen nach sechs Monaten arbeiten.
Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, die nach August 2015 ihren Asylantrag gestellt haben, haben grundsätzlich keinen Zugang zum Arbeitsmarkt.