Vorzeitiger Atomausstieg Konzernen steht angemessene Entschädigung zu
Der von der Bundesregierung beschlossene Atomausstieg war rechtmäßig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Allerdings haben die Energiekonzerne Anspruch auf eine "angemessene" Entschädigung.
Das Bundesverfassungsgericht hält die Klagen der Atomkraftbetreiber E.on, RWE und Vattenfall gegen den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie für teilweise berechtigt. Den Energiekonzernen stehe wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima eine "angemessene" Entschädigung zu.
Offen ist, ob die Unternehmen ihre grundsätzlich eingeräumten Ansprüche nun wirklich durchsetzen werden. Denn parallel laufen in Berlin Verhandlungen daüber, wie die gewaltigen Kosten für die Entsorgung der atomaren Altlasten aufgeteilt werden.
Die Unternehmen hätten Anspruch auf einen Ausgleich für die ursprünglich im Jahr 2002 zugewiesenen Reststrommengen der Atomkraftwerke, urteilte der erste Senat. Die Richter machten in ihrem Urteil klar, dass der Atomausstieg grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar sei. In einzelnen Punkten muss der Gesetzgeber nun aber nacharbeiten. Dem Urteil zufolge muss bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Neuregelung geschaffen werden.
Konzerne bemängelten angebliche Enteignung
Die Energieversorger hatten bemängelt, dass die Bundesregierung sie mit dem Atomausstieg enteignet habe. Die 2011 regierende schwarz-gelbe Koalition hatte eine kurz zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung für 17 Kraftwerke rückgängig gemacht. Ursprünglich zugesagte Extra-Strommengen wurden wieder kassiert. Den Betreibern wurde für jedes Kraftwerk ein fester Termin für die Abschaltung vorgeschrieben.
Der vierte große Versorger EnBW klagte vor dem Verfassungsgericht nicht mit, weil er fast vollständig in öffentlicher Hand ist, hofft aber, von einem Urteil ebenfalls zu profitieren.