Arbeitsgericht Frankfurt Worum es beim Eilantrag gegen den Bahnstreik geht
Die Deutsche Bahn geht juristisch mit einem Eilantrag gegen den geplanten Streik vor. Wie hoch liegen dafür die juristischen Hürden? Wie läuft das Gerichtsverfahren ab?
Ist das Streikrecht vom Grundgesetz garantiert?
Ja, das ist es. Im Grundgesetz steht zwar nicht ausdrücklich ein Satz wie etwa "jede Gewerkschaft hat das Recht zu streiken". Aber in Artikel 9 des Grundgesetzes ist ausdrücklich das Recht geregelt, Gewerkschaften zu gründen. Es ist anerkannt, dass der Arbeitskampf zu den wichtigsten Rechten einer Gewerkschaft zählt.
Das Streikrecht ist also ein Grundrecht und damit ein hohes Gut. Das wird auch von allen Seiten immer wieder betont. Allerdings gibt es auch gewisse rechtliche Grenzen für einen Streik. Die macht jetzt die Bahn geltend, und darum wird es vor Gericht jetzt gehen.
Welche rechtlichen Grenzen gibt es?
Rechtliche Grenzen für einen Streik sind unter anderem: Der Streik muss ein Ziel verfolgen, das man auch wirklich in einem neuen Tarifvertrag regeln kann, also etwa der Lohn oder die Arbeitsdauer. Es darf also zum Beispiel kein rein politisch motivierter Streik sein. Eine weitere Grenze: Der Streik muss zur Erreichung des Ziels auch "verhältnismäßig" sein. Vereinfacht gesagt muss er das letzte Mittel sein und darf nicht übertrieben hart ausfallen. "Verhältnismäßig" ist ein dehnbarer Begriff, bei dem die Gerichte den Gewerkschaften in der Regel einen großen Spielraum lassen.
Die Hürden dafür, dass ein Gericht mit diesem Argument einen Streik stoppt, sind tendenziell eher hoch. Vergleichbare Prozesse zum Bahnstreik gab es schon in den Jahren 2014 und 2021, bei denen die Bahn jeweils verloren hat. Beim umfassenden Streik im März 2023 hatte ein Gericht in Hamburg aber zum Beispiel angeordnet, dass der Elbtunnel im Notbetrieb offen bleiben müsse. Wie es nun im aktuellen Fall vor Gericht ausgeht, kann man nicht vorhersagen.
Wie läuft das Verfahren jetzt ab?
Bei Gerichtsprozessen denkt man häufig an monatelange Verfahren. So ein Eilverfahren wie hier kann aber auch innerhalb von ein bis zwei Tagen entschieden werden, also auch an diesem Wochenende. Die Deutsche Bahn hat einen Eilantrag eingereicht, und zwar beim Arbeitsgericht Frankfurt. Seit 12 Uhr wird verhandelt. Dabei werden im Gerichtssaal die Argumente ausgetauscht. Nach einer Entscheidung könnte die unterlegene Seite Rechtsmittel beim Landesarbeitsgericht in Frankfurt einlegen.
Sollte der Streik von den Arbeitsgerichten verboten werden, könnte die Gewerkschaft noch einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stellen.