Forderung nach Einheitlichkeit Städtetag warnt vor "Flickenteppich" bei Bezahlkarte
Ein Bundesgesetz soll die Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge absichern, Detailfragen wollen jeweils die Bundesländer klären. Der Städtetag forderte diese nun auf, einheitliche Standards festzulegen.
Nach der Kabinettseinigung zur Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge hat der deutsche Städtetag die Bundesländer aufgefordert, dafür nun einheitliche Regelungen zu finden. Andernfalls drohe ein "Flickenteppich", warnte erneut Hauptgeschäftsführer des Verbands, Helmut Dedy, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Er lobte, dass die "Ampelkoalition an dieser Stelle bundesrechtlich Klarheit" geschaffen habe. "Trotzdem sind fast alle weiteren Detailfragen zur Bezahlkarte immer noch offen", sagte Dedy. Die Länder müssten jetzt sicherstellen, dass die Karte in allen Kommunen verpflichtend eingeführt werde. "Und zwar unter möglichst gleichen Rahmenbedingungen."
Offene Details
Unklar sei etwa, ob die Karte für neu ankommende Asylbewerber oder auch für länger hier lebende Geflüchtete gelten solle, sagte Dedy. Zudem müssten die Landesregierungen miteinander klären, bis zu welchem Betrag bar abgehoben werden könne und ob die Karte auch im Einzelhandel gelte.
Dafür müssten sich die Länder auf bundesweit geltende Standards einigen. "Sie haben die Bezahlkarte gewollt, beschlossen und bis auf Bayern und Mecklenburg-Vorpommern auch gemeinsam ausgeschrieben - jetzt müssen sie auch dafür sorgen, dass es keinen Flickenteppich gibt", mahnte Dedy.
Überweisungen ins Ausland verhindern
Das Bundeskabinett hatte am Freitag beschlossen, dass die geplante Bezahlkarte mit einem Bundesgesetz abgesichert wird. Eine Formulierungshilfe, die nun im Bundestag beraten werden soll, sieht vor, dass die Bezahlkarte als Form für den Empfang von Sozialleistungen ausdrücklich im Asylbewerberleistungsgesetz genannt wird.
Gleichzeitig soll die Einsatzmöglichkeit erweitert werden, indem auch Asylsuchende, die nicht in Gemeinschaftsunterkünften leben, bevorzugt die Karte statt Geldleistungen erhalten können.
Die Karte mit Debit-Funktion soll nach dem Willen der Länder verhindern, dass Geld, welches eigentlich für Grundbedürfnisse oder lebensnotwendige Anschaffungen gedacht ist, an Schleuser oder Familien im Ausland weitergeleitet werden kann. Bargeld soll nur in begrenztem Umfang mit der Karte abgehoben werden können. Wie viel genau das sein wird, ist einer der Punkte, den jedes Bundesland selbst entscheiden soll. 14 von 16 Ländern hatten sich bereits Ende Januar auf ein gemeinsames Vergabeverfahren für die Bezahlkarte geeinigt.
Am kommenden Mittwoch beschäftigt sich auch die Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Thema.