Geldstrafe Boateng wegen Körperverletzung verurteilt
Fußball-Weltmeister Boateng muss wegen Körperverletzung 1,2 Millionen Euro zahlen. Das Landgericht München zeigte sich überzeugt, dass er seine Ex-Freundin verletzt und beleidigt hat.
Das Landgericht München hat Fußball-Weltmeister Jérôme Boateng in seinem Berufungsprozess wegen Körperverletzung und Beleidigung verurteilt. Es verhängte eine Geldstrafe von 1,2 Millionen Euro - in 120 Tagessätzen zu 10.000 Euro. Damit wäre Boateng - anders als nach dem erstinstanzlichen Urteil - vorbestraft. Die zuständige Kammer zeigte sich überzeugt, dass Boateng seine Ex-Freundin in einem Urlaub 2018 geschlagen, verletzt und beleidigt hat.
Tagessatz bedeutet im Prinzip: Das Gericht nimmt das Netto-Monatseinkommen und teilt es durch 30. Der Gedanke dahinter ist, dass Menschen mit hohem Einkommen dann in absoluten Zahlen mehr bezahlen müssen als Menschen mit geringem. Wie hart eine Geldstrafe ist, erkennt man also nicht am Gesamtbetrag, sondern an der Anzahl der Tagessätze. Bei mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe gilt man als "vorbestraft".
Boateng bestreitet "strafbares Tun"
Das Amtsgericht München hatte Boateng im vergangenen Jahr bereits zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt. Boateng hatte dagegen auch im Berufungsverfahren erneut jegliches "strafbares Tun" bestritten. Die damalige Strafe fiel in Summe zwar höher aus, allerdings war die Zahl der Tagessätze nur halb so hoch - konkret: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, insgesamt 1,8 Millionen Euro. Verurteilt wurde Boateng zudem nun in zwei Fällen wegen Körperverletzung, in erster Instanz nur einem Fall.
"Sachverhalt mehr als nachgewiesen"
"Für uns ist der Sachverhalt mehr als nachgewiesen", sagte Richter Andreas Forstner. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Boateng seine damalige Partnerin in einem gemeinsamen Karibik-Urlaub 2018 verletzt und beleidigt hat.
Seine Verteidiger hatten Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro. Der 34-Jährige sei wegen gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu verurteilen, verlangte Staatsanwältin Stefanie Eckert.
Der Prozesstag hatte sich zu einer zähen Angelegenheit entwickelt. Während das Gericht aufs Tempo drückte und den Wunsch äußerte, das Verfahren an diesem dritten Prozesstag zu beenden, stellte die Verteidigung einen Antrag nach dem anderen.