Bundesanwaltschaft Anklage gegen IS-Rückkehrerin Romiena S.
Romiena S. soll Mitglied der Terrororganisation "Islamischer Staat" gewesen sein. Die Bundesanwaltschaft wirft der Deutschen unter anderem ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor und hat Anklage erhoben.
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen eine Deutsche erhoben, die Mitglied der Terrororganisation "Islamischer Staat" gewesen sein und weitere Mitglieder angeworben haben soll. Zudem werde Romiena S. unter anderem ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen, teilte die Behörde mit. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet nun der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle.
2014 soll sie zusammen mit ihrer vierjährigen Tochter und einer 16-Jährigen nach Syrien gereist sein. Ihr Kind habe sie gegen den Willen des Vaters mitgenommen, erklärte die Bundesanwaltschaft.
Tochter zu Steinigung mitgenommen
In Syrien habe S. nacheinander nach islamischem Ritus mehrere IS-Mitglieder geheiratet und sich um deren Haushalte gekümmert. Außerdem habe sie zwei weitere Kinder bekommen und alle drei im Sinn der radikal-slamischen Lehre des IS erzogen.
Zum Beispiel habe sie ihre damals sechs Jahre alte Tochter zu einer Steinigung mitgenommen. Zudem habe sie im Haus eines Sklavenhändlers einige Tage lang eine vom IS versklavte Jesidin ausgebeutet. S. soll ihre Gesinnung auch auf Twitter deutlich gezeigt und positiv über die Anschläge in Nizza und Würzburg getwittert haben.
2021: Rückkehr und Untersuchungshaft
Anfang 2019 wurde sie in Syrien gefangen genommen und lebte danach in kurdischen Lagern. Im Oktober 2021 holte die Bundesregierung sie zusammen mit sieben weiteren Frauen und 23 Kindern nach Deutschland. S. wurde noch am Flughafen in Frankfurt am Main festgenommen. Seitdem sitzt sie in Untersuchungshaft.