Bundesverwaltungsgericht Städte müssen für bessere Luft sorgen
In vielen deutschen Städten werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten - nicht aber in Hamburg, Kiel und Ludwigsburg. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass die Städte für bessere Luft sorgen müssen.
Die Städte Hamburg und Ludwigsburg in Baden-Württemberg müssen für bessere Luft sorgen. Die sogenannten Luftreinhaltepläne müssten noch einmal fortgeschrieben werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dabei muss Hamburg möglicherweise auch Diesel-Fahrverbote verhängen, wenn die Stickoxid-Grenzwerte sonst nicht eingehalten werden können.
Geklagt hatten die Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Fall von Ludwigsburg und der Stadt Kiel und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) für Hamburg. In allen drei Städten wurde an einigen Messstationen der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschritten.
Von den Vorinstanzen waren die jeweiligen Bundesländer deswegen dazu verurteilt worden, die Luftqualität zu verbessern und teils Beschränkungen für Diesel-Fahrzeuge zu verhängen. Gegen die Urteile zogen die Städte und Länder vor das Bundesverwaltungsgericht.
Hamburg muss Diesel-Beschränkungen in Blick nehmen
Dieses entschied nun für jede der drei Städte anders. Im Fall von Hamburg bestätigte es die vorherige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts weitgehend. Demnach muss Hamburg Diesel-Beschränkungen in den Blick nehmen. Ob sie erforderlich würden, hänge von den aktuellen Prognosen ab, so das Gericht. Die bisherigen Prognosen zu Stickoxiden seien fehlerhaft, weil der Pendlerverkehr nicht ausreichend eingerechnet sei.
Zudem bestätigte das Bundesverwaltungsgericht, dass die Messwerte in anderthalb Metern Höhe entscheidend seien - nicht in vier Metern Höhe, wie die Stadt argumentierte. Eine vom Oberverwaltungsgericht geforderte zweite Planungsstufe für den Fall, dass sich die Werte schlechter entwickelten als gedacht, hielten die Leipziger Richterinnen und Richter dagegen rechtlich nicht für geboten.
Prognose von Ludwigsburg beanstandet
Auch im Fall Ludwigsburg entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Luftqualität verbessert werden müsse. Die Vorinstanz, der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, habe die Prognose der Stadt zu Recht beanstandet. Diesel-Fahrverbote hält das Bundesverwaltungsgericht hier aber für unverhältnismäßig, wenn der Grenzwert bereits im Folgejahr eingehalten werde.
Im Fall von Kiel muss das Oberverwaltungsgericht in Schleswig erneut urteilen. Es müsse dabei ein vorgelegtes Gutachten zu Luftfiltern berücksichtigen, entschied das Bundesverwaltungsgericht.
"Ein guter Tag für die saubere Luft"
In einer ersten Reaktion teilte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, mit: "Das ist ein guter Tag für die saubere Luft und die Menschen in Ludwigsburg, Kiel und Hamburg." Anstatt saubere Luft "durch ehrliche Maßnahmen sicherzustellen", versuchten ausgerechnet grüne Landesminister in Ludwigsburg und Kiel, Stickstoffdioxid nur direkt neben Messsensoren durch "absurde Luftstaubsauger" zu reinigen. "Erneut benötigten wir Gerichtsentscheidungen, um die Einhaltung von Umweltvorschriften durchzusetzen", erklärte Resch.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar 2018 den Weg für Fahrverbote bestimmter Fahrzeuge in Deutschland frei gemacht. Diese seien grundsätzlich zulässig, müssten aber verhältnismäßig sein. In Stuttgart gilt für ältere Diesel ein Fahrverbot im gesamten Stadtgebiet, in Darmstadt, Hamburg und Berlin ist die Durchfahrt einzelner Straßen nicht gestattet.
Stickoxide entstehen vor allem im Straßenverkehr und können der Gesundheit schaden. Darum gelten Grenzwerte für Tage und im Jahresmittel.