Corona-Beschränkungen Klagewelle gegen Teil-Lockdown
Ob ein Sonnenstudio in Brandenburg, ein Schwimmbad in Niedersachsen oder Hotels in Bayern: Sie alle wehren sich gegen die strengen Corona-Beschränkungen im November. Bei den Oberverwaltungsgerichten stapeln sich die Eilanträge.
Gegen die strengen Corona-Beschränkungen im November sind in mehreren Bundesländern zahlreiche Klagen eingegangen. Allein beim Berliner Verwaltungsgericht kamen nach den Worten eines Sprechers bis zum Nachmittag 39 Eilanträge an, überwiegend von Gastronomen. Sie wenden sich dagegen, dass sie ihre Lokale mindestens vier Wochen lang für Gäste schließen müssen. Zu den Antragstellern zählten auch ein Fitnessstudio und ein Konzertveranstalter. Wann das Gericht über die Anträge entscheidet, ist noch offen.
Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München registrierte zu Beginn des Teil-Lockdowns bereits mehr als ein Dutzend Klagen gegen die Vorschriften. Ein Gerichtssprecher erklärte, bislang seien 13 Normenkontroll-Eilverfahren und zwei Hauptsacheverfahren eingegangen. Dem Gericht zufolge betreffen die Verfahren hauptsächlich die Schließung von Hotels für Touristen sowie das Verbot, Gäste in Restaurants zu bewirten.
Betriebe verweisen auf vorhandene Hygienekonzepte
In ganz Deutschland hat ein vierwöchiger Teil-Lockdown begonnen, der die zweite Corona-Welle brechen soll. In allen Bundesländern gilt, dass Hotels und Restaurants, Kinos, Museen und Theater sowie andere Freizeiteinrichtungen weitestgehend geschlossen sind.
Viele der betroffenen Betriebe halten die Schließungen aber nicht für verhältnismäßig, weil sie in den vergangenen Monaten Hygienekonzepte erarbeitet haben. Andere argumentieren, es sei mit dem Infektionsschutz nicht begründbar, dass einzelne Branchen komplett geschlossen werden, während andere - zum Beispiel der Einzelhandel - weiter geöffnet bleiben dürfen.
Auch Bordelle und Tanzschulen unter den Antragstellern
Neben Berlin und Bayern wurden auch aus anderen Bundesländern erste Klagen gemeldet. In Brandenburg reichten ein Tattoo- und ein Sonnenstudio Eilanträge beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg ein, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Gegen die neue Corona-Verordnung in Schleswig-Holstein wehrt sich neben weiteren Antragstellern eine Gesellschaft, die auf der Insel Sylt eine Anlage mit 24 Ferienwohnungen betreibt.
In Niedersachsen gingen unter anderem Klagen von einem Kosmetikstudio, einem Schwimmbad, einer Spielhalle und einem Wettannahmebüro beim Oberverwaltungsgericht ein. Und in Nordrhein-Westfalen wenden sich die Antragsteller nach Angeben des Oberverwaltungsgerichts auch gegen die Schließung von Bordellen und Tanzschulen.
Sächsische AfD plant Klage beim Verfassungsgericht
Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag will die neue sächsische Corona-Schutzverordnung vom Verfassungsgericht des Freistaates überprüfen lassen. Die entsprechende Normenkontrollklage solle umgehend per Fax nach Leipzig gehen, teilte die Fraktion mit. Nach den Worten von Partei- und Fraktionschef Jörg Urban verfolgt die AfD damit zwei Anliegen: Zum einen soll eine Mitbestimmung des Landtages bei den Corona-Maßnahmen erreicht werden, zum anderen will man die getroffenen Einschränkungen prüfen lassen.
Auf einer Pressekonferenz monierte Urban seiner Ansicht nach unbegründete Eingriffe in verfassungsmäßig garantierte Grundrechte. So sei die Maskenpflicht ein "starker Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit". Urban vertrat die Auffassung, die Zahl der Corona-Neuinfektionen könne durch eine bessere Kontaktnachverfolgung unter Kontrolle gebracht werden.