Schutz, Symptome, Tests Corona-Verdacht - was tun?
Immer mehr Menschen in Deutschland stecken sich mit dem Coronavirus an. Was mache ich, wenn ich glaube, infiziert zu sein? Wo wird getestet? Bekomme ich Gehalt, wenn ich in Quarantäne bin? Ein Überblick.
Wie groß ist momentan das Risiko, sich anzustecken?
Das Robert Koch-Institut (RKI) stuft das Risiko für die Bevölkerung durch das Coronavirus mittlerweile als "hoch" ein. Hintergrund ist, dass die Zahl der nachgewiesenen Fälle bei Sars-CoV-2 "sehr stark" zunimmt, wie RKI-Präsident Lothar Wieler mitteilte. Zunehmend berichteten Gesundheitsämter, dass sie die Kontaktpersonen von nachweislich Erkrankten nicht mehr nachverfolgen könnten. Krankenhäuser meldeten außerdem eine Zunahme schwerer und sehr schwerer Fälle. Nun gelte es, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. "Ohne diese Maßnahmen müssten wir davon ausgehen, dass wir in wenigen Monaten vielleicht mehrere Millionen Krankheitsfälle haben."
Wie kann ich mich schützen?
Bleiben Sie zu Hause! Unermüdlich appellieren Gesundheitsexperten und Politiker an die Vernunft der Menschen. Wichtigstes Ziel ist es aktuell, die Infektionskette zu unterbrechen und die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Das gesellschaftliche Leben wurde deshalb weitgehend stillgelegt: geschlossene Schulen, Kitas und Geschäfte - keine Kino-, Spielplatz- oder Restaurantbesuche.
Außerdem gelten weiterhin folgende Grundregeln: Verzichten Sie auf das Händeschütteln, waschen Sie sich gründlich die Hände und halten Sie Abstand - nach Einschätzung von Experten mindestens 1,5 Meter.
Auch die sogenannte Husten- und Nies-Etikette sollte eingehalten werden:
- Beim Husten oder Niesen mindestens einen Meter Abstand von anderen Menschen halten und sich wegdrehen.
- Am besten ein Einwegtaschentuch benutzen - nur einmal verwenden und anschließend in einem Mülleimer mit Deckel entsorgen. Wird ein Stofftaschentuch benutzt, sollte dies anschließend bei 60°C gewaschen werden.
- Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände waschen.
- Ist kein Taschentuch griffbereit, kann in die Armbeuge geniest werden.
Desinfektionsmittel sind eine gute Unterstützung beim Händewaschen. Das Robert Koch-Institut (RKI) schreibt dazu:
Zur chemischen Desinfektion sind Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit, mit dem Wirkungsbereich 'begrenzt viruzid' (wirksam gegen behüllte Viren), 'begrenzt viruzid PLUS' oder 'viruzid' anzuwenden.
Generell werden die Maßnahmen empfohlen, die grundsätzlich bei ansteckenden Krankheiten ratsam sind. So sollten akut Erkrankte möglichst zu Hause bleiben, um sich auszukurieren, damit das Virus nicht weiterverbreitet wird.
Was sind die Symptome bei einer Infektion?
Bei vielen Menschen zeigen sich nur leichte Erkältungssymptome mit Frösteln, trockenem Husten und Fieber. Hinzu kommen können Hals- und Kopfschmerzen, manchmal auch Durchfall. Bei schweren Verläufen können Atemprobleme oder eine Lungenentzündung auftreten.
Die Inkubationszeit - also die Zeit zwischen Infektion und Beginn erster Symptome - beträgt nach derzeitigem Stand bis zu zwei Wochen. Das ist der Grund dafür, dass Verdachtsfälle zwei Wochen isoliert werden.
In den meisten Fällen werden die Infizierten wieder gesund. Die Behandlung verläuft so wie bei anderen Atemwegserkrankungen. Eine spezifische, das heißt gegen das Virus selbst gerichtete Therapie stehe derzeit nicht zur Verfügung, so die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Ich glaube, ich habe mich infiziert - was mache ich jetzt?
Wer unabhängig Kontakt zu einer Person hatte, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollte sich unverzüglich - auch symptomfrei - an sein zuständiges Gesundheitsamt wenden. Dieses kann über eine Datenbank des Robert Koch-Instituts (RKI) ermittelt werden.
Wer sich in einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten hat, sollte - auch wenn er oder sie keine Krankheitsanzeichen hat - unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben.
Wer spätestens 14 Tage nach einer Reise oder auch unabhängig davon Krankheitssymptome wie Fieber, Husten und/oder Atemnot entwickelt und vermutet, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, sollte zunächst seine Ärztin oder seinen Arzt telefonisch kontaktieren und keinesfalls die Praxis aufsuchen. Ist der Hausarzt nicht erreichbar, dann die Notfallnummer 116 117 wählen.
Warum werden nicht alle Menschen mit Krankheitssymptomen getestet?
Das würde die vorhandenen Testkapazitäten in Deutschland bei weitem überschreiten, sagen Experten. Wie hoch die Kapazitäten pro Tag in Deutschland genau sind, kann im Moment niemand sagen - auch das Bundesgesundheitsministerium nicht. Getestet wird in Arztpraxen, Krankenhäusern, Gesundheitsämtern und Testzentren.
Selbst alle Rückkehrer aus Risikogebieten zu testen - auch wenn sie keine Symptome haben - wäre nicht leistbar, sagt Egbert Tannich, Leiter des Bernhard-Nocht-Instituts für Tropenmedizin in Hamburg. "Wir können nicht anfangen flächendeckend zu testen. Das übersteigt die Laborkapazität." Zumal: Ein solcher Test ist immer nur eine Momentaufnahme. Wer heute negativ getestet wurde, könnte sich morgen schon angesteckt haben. Experten raten außerdem dazu, die Testzentren nicht zu überlasten, damit vor allem diejenigen schnell getestet werden können, bei denen begründeter Verdacht besteht oder die zu einer Risikogruppe gehören - also Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen.
Was kann noch getan werden, um die Verbreitung einzudämmen?
Vor allem die Zulassung eines Impfstoffes dürfte den Verlauf der womöglich zwei Jahre dauernden Pandemie maßgeblich beeinflussen. Schnell gehen wird das aber nicht. RKI-Präsident Wieler rechnet mit einem Impfstoff frühestens für nächsten Frühling. Die Kapazitäten der Gesundheitsämter könnten noch erhöht werden, indem Studierende als Unterstützung ausgebildet werden, heiß es beim RKI. Sie sollen helfen, Kontaktpersonen von Erkrankten zu ermitteln.
Was bedeutet eine Quarantäne?
Verhängt das Gesundheitsamt eine Quarantäne, muss diese beachtet werden. "Die Betroffenen müssen Folge leisten und dürfen die Quarantäne nicht verlassen", sagt Dr. Rudolf Ratzel von der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV). Hält sich der Betroffene nicht daran, kann die Anordnung des Gesundheitsamts sogar gerichtlich und mit Polizeigewalt durchgesetzt werden. Die behördlichen Befugnisse gehen sogar so weit, dass Betroffene, die sich offenbar nicht an die Isolationsmaßnahmen halten, etwa im Krankenhaus eingeschlossen werden dürfen. Nötig für eine derartige Zwangsmaßnahme ist aber eine richterliche Anordnung.
Immer gilt jedoch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Die Maßnahmen müssten personell, räumlich und zeitlich bestimmt und begrenzt sein, erläutert etwa der Bayreuther Staatsrechtler Stephan Rixen. Dass hierzulande wie in China ganze Städte komplett abgesperrt werden, hält etwa RKI-Präsident Wieler für unwahrscheinlich.
Was ist mit dem Lohnausfall während einer Quarantäne?
Sollte es wirklich einmal dazu kommen, muss in dieser Zeit niemand um sein Gehalt bangen. Wer am Coronavirus erkrankt ist und zu Hause bleiben muss, bekommt weiterhin sein Gehalt gezahlt: Bei Covid-19 gelten die gleichen Regeln wie sonst im Krankheitsfall.
Wer nicht krank ist, aber trotzdem einer Quarantäne-Anordnung unterliegt, hat laut dem Infektionsschutzgesetz einen Entschädigungsanspruch in Höhe des Verdienstausfalls. Die Entschädigung hat der Arbeitgeber zu zahlen, der sich das Geld von der Behörde erstatten lassen kann. Diese Regelung gilt auch dann, wenn die Quarantäne nur vorbeugend angeordnet wurde. Auch Selbstständige können sich ihren Verdienstausfall erstatten lassen, müssen dies aber selbst bei der Behörde beantragen.
Ist man nach einer Infektion immun?
Davon gehen Experten aus. "Wir wissen aber nicht, wie lange die Immunität hält", erklärt RKI-Präsident Wieler. Es würden viele Tests entwickelt, um eine Immunität nachzuweisen. Etwa die Hälfte der Menschen, die sich angesteckt haben, bemerkten das gar nicht.
Von denjenigen, die etwas merken, werden laut RKI vier von fünf nur leicht krank. Eine Hoffnung ist: Sobald Tests verfügbar sind, lässt sich herausfinden, ob jemand zum Beispiel gefahrlos in der Versorgung von Covid-19-Patienten eingesetzt werden kann.