Coronavirus-Pandemie 14 Tage Quarantäne für Einreisende
Reisen sollen in Zeiten der Corona-Pandemie unterlassen werden. Diejenigen, die es dennoch müssen, sollen künftig nach ihrer Ankunft in Deutschland für zwei Wochen isoliert werden. Ausgenommen bleiben Berufspendler.
Wer aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrt, soll künftig unabhängig von einem konkreten Corona-Verdacht für 14 Tage in Quarantäne geschickt werden. Auf diese Empfehlung an die Bundesländer einigte sich das Corona-Krisenkabinett.
Die neue Regelung soll ab dem 10. April in Kraft treten und für Menschen gelten, die sich für mehrere Tage im Ausland aufgehalten haben - und damit nicht für Berufspendler. Außerdem gibt es Ausnahmen für bestimmte Gruppen wie etwa Lastwagenfahrer und medizinisches Personal.
Betroffen von der Regelung sind vor allem Deutsche, EU-Bürger und langjährig in Deutschland lebende Ausländer. Denn Menschen, die weder Deutsche noch dauerhaft hier ansässig sind, dürfen wegen der Corona-Pandemie ohnehin schon seit Mitte März nur noch aus einem "triftigen Reisegrund" nach Deutschland kommen.
Saisonarbeiter müssen Quarantäne-Möglichkeit nachweisen
Für Pendler sowie Geschäftsreisende und Servicetechniker, die für wenige Tage beruflich ein- oder ausreisen müssen, werde keine Quarantäne angeordnet, heißt es in dem Beschluss weiter. Gleiches gelte für Personen, die beruflich grenzüberschreitend Menschen, Waren und Güter auf der Straße, auf der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren müssten sowie für Reisende im Transit auf dem Weg in das Land ihres ständigen Aufenthalts.
Wer für einen mehrwöchigen Arbeitsaufenthalt einreisen wolle, müsse nachweisen können, dass eine zweiwöchige Quarantäne sichergestellt sei oder gleichwertige betriebliche Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung gelten. Damit soll Saisonarbeitern vor allem in der Landwirtschaft die Tätigkeit in Deutschland ermöglicht werden.
Seit dem 16. März finden an den Grenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark vorübergehend Kontrollen statt. In Regionen, in denen es keine solchen Grenzkontrollen gebe, nutze die Bundespolizei die bestehenden Fahndungs- und Kontrollinstrumente, hieß es.