Corona-Lockdown Weihnachten - aber möglichst sicher
Weihnachten ist in diesem Jahr anders, ausfallen muss es aber nicht. Was gilt für Verwandtenbesuche, Gottesdienste und Pflegeheime? Und wie kann man zusätzlich Ansteckungsrisiken verringern? Ein Überblick.
So wenig Kontakte wie möglich - diese "Mutter aller Corona-Regeln" gilt natürlich auch über die Weihnachtstage. Zwar soll niemand gezwungen sein, alleine zu bleiben, doch große Familienfeste, zu denen alle Generationen zusammenkommen, sind in diesem Jahr nicht angebracht - und auch nicht erlaubt. Ansonsten droht die Gefahr, dass nach den Festtagen die Corona-Fallzahlen weiter steigen - ebenso die Zahl der Toten. "Wenn wir zu viele Kontakte haben und es anschließend das letzte Weihnachten mit den Großeltern war, dann werden wir etwas versäumt haben", warnte Kanzlerin Angela Merkel jüngst in einem emotionalen Appell im Bundestag.
Es gibt klare und strenge Kontaktregeln - inklusive einiger Lockerungen über die Festtage - aber viel hängt in diesen Tagen auch von der Eigenverantwortung, Vernunft und Solidarität der Menschen ab. Nicht alles, was erlaubt ist, muss auch gemacht werden.
Wer und wie viele Menschen dürfen sich über die Festtage treffen?
Für Heiligabend und die beiden Weihnachtsfeiertage werden die derzeit geltenden Kontaktbeschänkungen etwas gelockert - allerdings nicht so stark, wie ursprünglich vorgesehen.
Bis einschließlich 23. und dann wieder ab dem 27. Dezember gilt grundsätzlich: Es dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen - Kinder unter 14 werden dabei nicht mitgezählt.
Vom 24. bis einschließlich 26. Dezember werden die Regeln laut Bund-Länder-Beschluss vom vergangenen Wochenende so gelockert, dass "Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre" möglich sein sollen. Aus wie vielen zusätzlichen Haushalten diese Personen kommen, spielt keine Rolle, sie müssen aber zum "engsten Familienkreis" gehören. Laut Bund-Länder-Beschluss sind das "Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige".
Beispiel 1: Drei Geschwister, die alle woanders wohnen, könnten ihre Eltern besuchen, ohne Partner, aber mit Kindern bis 14.
Beispiel 2: Zwei Geschwister jeweils mit Partner und eventuellen Kindern besuchen die Eltern.
Beispiel 3: Ein Bruder lebt alleine und ist Gastgeber. Seine Eltern könnten ihn besuchen und zwei weitere Geschwister ohne Partner.
Beachten muss man dabei, dass die Bundesländer Sonderregelungen erlassen können, die mehr oder weniger streng sein können.
Die Planung der Familienfeier ist also eine kleine Rechenaufgabe. Der Staat hat allerdings wenig Handhabe, zu kontrollieren, ob nicht doch noch eine Tante dazugerechnet wurde, die eigentlich nicht hätte kommen dürfen. In Artikel 13 des Grundgesetzes heißt es: Die "Wohnung ist unverletzlich".
Die Politik appelliert aber ausdrücklich an die Eigenverantwortung der Menschen. Denn grundsätzlich gilt, je kleiner der Kreis der Feiernden bleibt und je weniger Haushalte beteiligt sind, desto geringer das Infektionsrisiko. Und noch etwas senkt das Risiko: Die AHA-Regeln einhalten plus: lüften, lüften, lüften - je mehr Menschen auf engem Raum zusammensitzen, desto öfter.
Was ist mit Feiern im Freundeskreis?
Die oben genannten Sonderregelungen für die Weihnachtstage gelten nur für den "engsten Familienkreis" - wobei für Paare ausdrücklich gilt: Sie müssen nicht verheiratet sein. Für Feiern mit Freunden zu Weihnachten gilt die auch jetzt schon gültige Kontaktbeschränkung: Maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten - Kinder unter 14 nicht mitgezählt. Zwei Alleinerziehende mit kleinen Kindern können also zusammen feiern, zwei Paare auch. Drei Singles wären einer zu viel.
Auch hier gilt zu beachten: In einzelnen Bundesländern kann es Sonderregelungen geben. Berlin zum Beispiel will ausdrücklich "queerer & Singlerealität" Rechnung tragen. Laut Kultursenator und Bürgermeister Klaus Lederer sollen sich an den Weihnachtstagen "auch bis zu fünf Menschen aus fünf Haushalten treffen können, die nicht im zivilrechtlichen Sinn enge Verwandte sind."
In Baden-Württemberg - um ein anderes Beispiel zu nennen - darf zu Familienfeiern auch eine zusätzliche Person kommen, die nicht zur Familie gehört - solange die Gesamtzahl von vier zusätzlichen Erwachsenen nicht überschritten wird. Diese Härtefall-Regelung soll es ermöglichen, dass niemand an Weihnachten allein sein muss.
Wie kann ich die Großeltern am besten schützen - und sie trotzdem besuchen?
Politik und Ärzte raten dringend, vor dem Verwandtenbesuch einige Tage in Selbstquarantäne zu gehen. Merkel spricht von einer "Schutzwoche". Zwar können Menschen, etwa mit einer asymptomatischem Corona-Infektion, auch nach einer Woche Isolation noch ansteckend sein, doch in der Mehrzahl der Fälle deckt dieser Zeitraum die Inkubationszeit ab. Wenn das nicht machbar ist: Jeder Tag Isolation vor dem Besuch bei den Großeltern gibt ein bisschen mehr Sicherheit. Und wer sich am Tag des Besuchs krank fühlt - Husten, Kopfschmerzen, Fieber - oder nichts riechen und schmecken kann, bleibt natürlich zuhause.
Was ist mit den Weihnachtsgottesdiensten?
Gottesdienste sind grundsätzlich erlaubt - unter strengen Auflagen. So muss etwa eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen und ein Mindestabstand gewahrt werden, Gesang durch die Gemeinde ist nicht erlaubt. Vielerorts ist eine verbindliche Anmeldung zum Gottesdienst obligatorisch.
Die großen Kirchen rufen zudem ausdrücklich dazu auf, verstärkt das Angebot von Gottesdienst-Übertragungen in Fernsehen, Radio oder Internet zu nutzen. Einige Bistümer empfehlen ihren Gemeinden auch ausdrücklich, Gottesdienste abzusagen. In Lübeck etwa sind alle Präsenz-Gottesdienste bis zum 10. Januar abgesagt, ähnliches gilt in anderen Orten Schleswig-Holsteins. Am besten informiert man sich direkt bei der Gemeinde.
Die klassische Christmette in der Heiligen Nacht wird in vielen Gemeinden früher stattfinden. Grund sind nächtliche Ausgangssperren, die etwa in Bayern gelten. Den Versuch, Ausnahmen für den Gang zur Messe zu erwirken, haben die Kirchen dort inzwischen aufgegeben.
Was gilt für Weihnachtsbesuche in Pflegeheimen?
Je nach Bundesland und Einrichtung werden die Besuche unterschiedlich geregelt. Der Bund soll Schutzmasken zur Verfügung stellen und die Kosten für Schnelltests übernehmen. Mehrmals pro Woche soll das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen getestet werden. In Regionen mit hohen Fallzahlen sollen Besucher im Heimen negative Coronatests vorlegen müssen. Die geforderten Schnelltests vor Besuchen sind aber noch nicht in allen Einrichtungen möglich.
Die Träger von Pflegeheimen sind in Sorge vor zu viel Weihnachtsbesuchern und bereiten sich mit unterschiedlichen Konzepten vor, um das Besuchsaufkommen zu entzerren.
Gänge voller Besucher? "Das darf einfach nicht passieren", sagt Mathilde Langendorf vom Deutschen Caritasverband, "schließlich wohnen hier die empfindlichsten Hochrisikogruppen". Jeder solle prüfen, ob ein Besuch unbedingt an den Feiertagen notwendig sei. Womöglich gibt es ja auch Alternativen zum direkten Aufeinandertreffen - virtuell per sykpe oder zoom.
Wer dennoch zu Besuch kommen will, muss mit strikten Kontrollen rechnen. Viele Heime haben strenge Kontaktbeschränkungen, Besuche sind auf ein Mindestmaß limitiert. Mancherorts darf jeden Bewohner nur eine (oder drei) feste Personen über Weihnachten empfangen. Auch hier sollte man sich am besten direkt bei der Einrichtung informieren.
Wie reist man am besten zur Familienfeier?
Auch hier gilt grundsätzlich weiterhin der Appell: Reisen, die nicht unbedingt nötig sind, sollte man unterlassen. Welcher Besuch zu Weihnachten nötig ist und welcher nicht, muss - unter Einhaltung der oben beschriebenen Regeln - aber jeder selbst entscheiden.
Für die Anreise ökologisch schlecht, aber infektiologisch günstig ist es, wenn man mit dem Auto fährt - vorausgesetzt, man sitzt im Wagen alleine oder mit Menschen, mit denen man ohnehin engen Kontakt hat. Fahrgemeinschaften mit anderen Reisenden sollte man auf keinen Fall bilden.
Im Zug oder im Flugzeug gilt Maskenpflicht, was das Risiko laut Studien deutlich reduziert. FFP2-Masken bieten dabei einen besseren Schutz als einfache Masken aus Stoff. Sowohl Bahn also auch die Airlines weisen zudem immer wieder darauf hin, dass Klimaanlagen die Luft rasch austauschen und die Gefahr auch deshalb vergleichsweise gering sei. Die Studienlage dazu ist aber eher dünn.
Eine wichtige Frage ist auch, wie eng man im Zug oder Flugzeug zusammensitzt. Fernzüge der Bahn waren in den vergangenen Tagen oft so leer, dass man problemlos auch 15 Meter Abstand zum nächsten Mitreisenden halten konnte. Über Weihnachten dürften sie aber wieder voller werden - der übliche Mindestabstand von 1,50 Meter wird sich dann womöglich nicht immer einhalten lassen.
Die Bahn setzt allerdings zusätzlich Züge ein und beschränkt die Zahl der Plätze, die reserviert werden können. Eine Reservierungspflicht gibt es aber nicht. Es ist also nicht garantiert, dass der Nebenplatz frei bleibt.
Berücksichtigen sollte man auch, dass man an Flughafen oder Bahnhof auf viele andere Menschen trifft. Helfen kann, wenn man sich antizyklisch verhält - also möglichst nicht genau dann fährt oder fliegt, wenn alle anderen das auch tun. In diesem Jahr ist es zwar - unter anderem wegen der plötzlich geänderten Schul- und Ferienzeiten - schwieriger vorherzusagen, welches die Hauptreisetage sein werden. Einen Anhaltspunkt liefert aber ein Blick auf den Fahrplan der Bahn im Internet: Hier werden gut gebuchte Züge entsprechend markiert.
Ein eigenes Kapitel sind Reisen ins Ausland, weil in praktisch jedem Land andere Regeln gelten. Ganz ohne Risiko wird keine Reise sein. Aus Sicht des Berliner Virologen Christian Drosten sollten deswegen Familien, die weit voneinander entfernt leben, sich fragen, ob sie sich in diesem Jahr unbedingt zu Weihnachten sehen müssen.
Hilft ein Schnelltest, um sorgenfrei gemeinsam feiern zu können?
In vielen Städten gibt es inzwischen Stellen, an denen man sich auch ohne Anlass auf Corona testen lassen kann. Oft kommen dabei Antigen-Schnelltests zum Einsatz. Sie liefern innerhalb weniger Minuten ein Ergebnis, gelten aber als weniger genau als sogenannte PCR-Labortests. Die Kosten muss man selber tragen - Termine direkt vor Weihnachten sind bei manchen Anbietern allerdings nur noch schwer zu bekommen.
Die Meinungen darüber, ob solche Tests sinnvoll sind, gehen auseinander. Das Hauptproblem: Alle Tests - egal ob PCR- oder Schnelltest - bieten nur eine Momentaufnahme. Wer ein negatives Testergebnis bekommt, kann sich auch wenig später anstecken, wiegt sich dann aber vielleicht in einer trügerischen Sicherheit.
Auf der anderen Seite werden bei solchen vorsorglichen Test aber natürlich Infektionen entdeckt, die sonst unentdeckt geblieben wären - etwa bei Menschen die keinerlei Symptome haben. Das eine oder andere Treffen, bei dem ein Infizierter am Tisch gesessen hätte, lässt sich damit also verhindern.
Ein Test vor Weihnachten kann als zusätzliche Sicherheit also sinnvoll sein, darf aber keinesfalls als Freibrief verstanden werden, die bekannten Abstands- und Hygieneregeln nicht mehr einzuhalten.