Pläne des Justizministers Buschmann plant Anpassung der SED-Opferrente
Bislang erhalten Opfer der SED-Diktatur 330 Euro monatlich. Nun will der Justizminister die weitere Entwicklung an die der gesetzlichen Rente ausrichten. Die SED-Opferbeauftragte hält das für nicht ausreichend.
Bundesjustizminister Buschmann setzt sich für höhere Zahlungen an Opfer der SED-Diktatur ein. Aus einem Referentenentwurf geht hervor, dass er einmal einen Härtefallfonds für politisch Verfolgte in der DDR einrichten möchte. Über die finanzielle Ausstattung müsste der Bundestag im Zuge der Haushaltsberatungen entscheiden.
Wer von Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der früheren DDR betroffen war, soll außerdem eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro erhalten. Etwa 800 Betroffene würden nach Schätzungen von Opferverbänden noch leben, heißt es dazu im Entwurf.
SED-Opferrente soll an gesetzliche Rente gekoppelt werden
Auch soll die Höhe der SED-Opferrente an die Entwicklung der gesetzlichen Rente angepasst werden. Das soll einen Ausgleich schaffen zu gestiegenen Lebenshaltungskosten. Betroffene bekommen aktuell 330 Euro monatlich. Insgesamt gibt es etwa 38.000 Bezieherinnen und Bezieher.
Derzeit wird die Höhe der SED-Opferrente alle fünf Jahre überprüft. Die Anpassung an die Entwicklung der gesetzlichen Rente soll dem Entwurf zufolge ab Juli 2025 greifen. In diesem Jahr steigt die gesetzliche Rente zum 1. Juli um fast 4,6 Prozent.
Ampelkoalition hatte Verbesserungen versprochen
Mit dem Entwurf will Buschmann einige Versprechen der Ampelkoalition aus dem Koalitionsvertrag umsetzen.
Nicht im Entwurf enthalten sind Erleichterungen bei der Beantragung von Hilfen bei gesundheitlichen Folgeschäden politischer Verfolgung. Die in diesem Jahr in Kraft getretenen Regelungen des Sozialen Entschädigungsrechts würden der Situation bereits angemessen Rechnung tragen, heißt es dazu in der Begründung des Entwurfs.
SED-Opferbeauftragte kritisiert Entwurf
Der SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke, gehen die Pläne aus dem Bundesjustizministerium allerdings nicht weit genug. Sie begrüßte zwar, dass die SED-Opferrente an die Entwicklung der gesetzlichen Rente angepasst werden soll, fordert aber eine vorherige Erhöhung des Betrags.
Außerdem sei eine Steigerung ab 2025 - fünf Jahre nach der letzten Erhöhung - um den Betrag, der nur die Rentensteigerung berücksichtigt, aus ihrer Sicht zu wenig. "Es darf den Opfern nicht zum Nachteil werden, dass das Gesetzgebungsverfahren erst drei Jahre nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zum Abschluss kommen wird", sagte sie.
Zupke kritisiert auch, dass keine weiteren Erleichterungen bei der Anerkennung gesundheitlicher Folgen politischer Repression und Haft geplant sind.