Minister Maas und de Maizière Einigung auf schärfere Abschiebe-Gesetze
Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, kriminelle Ausländer deutlich schneller auszuweisen. Das teilten Innenminister de Maizière und Justizminister Maas mit. Darüber hinaus soll auch die rechtliche Definition einer Vergewaltigung überarbeitet werden.
Die Bundesregierung zieht gesetzliche Konsequenzen aus den Übergriffen in Köln. Justizminister Heiko Maas und Innenminister Thomas de Maizière einigten sich auf einen Vorschlag zur erleichterten Ausweisung von Ausländern und Asylbewerbern, die in Deutschland straffällig geworden sind. Das teilten sie auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit.
Demnach soll ein Straftäter künftig bereits dann ausgewiesen werden, wenn er wegen schwerwiegender Delikte zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde - unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Unter gleichen Voraussetzungen sollen auch Asylanträge von Straftätern abgelehnt werden können - bislang war eine Ablehnung erst ab einer Freiheitsstrafe von drei Jahren möglich.
Zu den Straftaten, die für Ausländer und Asylsuchende künftig härtere Konsequenzen haben sollen, zählen unter anderem: Körperverletzung, sexuelle Übergriffe, Diebstahl und Widerstand gegen Polizeibeamte. Die neuen Regelungen sollen auch für Jugendliche und Heranwachsende gelten.
"Harte Antwort des Staates"
"Das ist eine harte, aber richtige Antwort des Staates auf diejenigen, die glauben, obwohl sie hier Schutz suchen, Straftaten begehen zu können, ohne dass das Auswirkungen auf ihre Anwesenheit in Deutschland hat", sagte de Maizière. Der Innenminister nannte die Ereignisse der Silvesternacht in Köln als einen Grund für die Verschärfungen.
Vergewaltigung soll rechtlich neu definiert werden
In Köln und anderen Städten hatte es in der Silvesternacht zahlreiche sexuelle Übergriffe auf Frauen gegeben. Bislang ermittelte Tatverdächtige kommen fast ausschließlich aus dem nordafrikanischen Raum. "Kriminelle müssen in Deutschland konsequent zur Rechenschaft gezogen werden", sagte Maas. "Bei kriminellen Ausländern ist die Ausweisung eine dieser Konsequenzen."
Auch auf eine Verschärfung des Sexualstrafrechts verständigten sich die Minister. Der bisherige Tatbestand der Vergewaltigung sei bislang zu eng beschrieben, sagte Maas. "Auf die Frage, wieviel Widerstand eine Frau leisten muss, damit es sich um Vergewaltigung handelt, gibt das geltende Recht nicht immer eine klare Antwort", fügte er an. Diese Lücke solle nun geschlossen werden. Das Kabinett werde zügig über entsprechende Maßnahmen entscheiden.