Hintergrund zur Europawahl Sperrklauseln in den einzelnen EU-Ländern
Für die Europawahl gibt es einige Regeln, die EU-weit gelten - etwa die, dass die Abgeordneten in einer "allgemeinen, freien und geheimen Wahl" bestimmt werden müssen. Die erste Direktwahl fand 1979 statt. Außerdem gilt seit 2004 EU-weit das Verhältniswahlrecht, das den Stimmenanteil der Parteien bei der Vergabe der Sitze berücksichtigt - allerdings mit unterschiedlichen Berechnungsmethoden.
Schon lange fordern Europaparlamentarier die Vereinheitlichung des Europawahlrechts. Vorschläge für eine Reform wurden bereits vor drei Jahren erarbeitet. Deren Verabschiedung im Plenum wurde aber im Juli 2011 wegen diverser Meinungsunterschiede verschoben. Seither liegen die Vorschläge in der Schublade und jeder EU-Staat legt die Modalitäten für die Wahl selbst fest. So ist weder das Mindestalter für das aktive und passive Wahlrecht EU-weit geregelt, noch gibt es einheitliche Regeln für Sperrklauseln.
EU-Land | Sperrklausel | Bemerkungen |
---|---|---|
Belgien | keine | |
Bulgarien | ca. 5,88% | wird jeweils nach Zahl der gültigen Stimmen neu festgelegt |
Dänemark | keine | |
Deutschland | keine | |
Estland | keine | |
Finnland | keine | |
Frankreich | 5% | je Wahlkreis |
Griechenland | 3% | |
Großbritannien | keine | |
Irland | keine | |
Italien | 4% | |
Kroatien | 5% | |
Lettland | 5% | |
Litauen | 5% | |
Luxemburg | keine | |
Malta | keine | |
Niederlande | keine | |
Österreich | 4% | |
Polen | 5% | |
Portugal | keine | |
Rumänien | 5% | |
Schweden | 4% | |
Slowakei | 5% | |
Slowenien | 4% | |
Spanien | keine | |
Tschechien | 5% | |
Ungarn | 5% | |
Zypern | keine |