Gesetzentwurf im Bundestag Neue Regeln für den Familiennachzug
Ab August soll der Familiennachzug für Flüchtlinge wieder erlaubt sein - eingeschränkt. Wer darf Angehörige nachholen und welche Kriterien sind dabei entscheidend? Ein Überblick über die neuen Regelungen.
Was soll beschlossen werden?
Geplant ist eine Kontingentlösung. Das heißt: Im Gesetz steht künftig eine feste Zahl, die festlegt, wie viele Menschen kommen dürfen. Eine eher niedrige Zahl, die Innenminister Horst Seehofer oft und gerne nennt: "Tausend im Monat, 12.000 im Jahr. Wir setzen künftig auf einen begrenzten Familiennachzug, dem eine humanitäre Auswahl nach klaren Kriterien zugrunde liegt."
Nach Tausend erteilten Visa in einem Monat ist erst einmal Schluss, bis zum nächsten Monat, das ist der Grundsatz. Vor allem der CSU war diese Begrenzung wichtig.
Innenminister Seehofer besteht auf die feste Zahl von Tausend Visa pro Monat.
Wer darf kommen?
Nur die engsten Angehörigen - also Ehegatten und Kinder unter 18. Minderjährige Flüchtlinge dürfen außerdem ihre Eltern nachholen. Geschwister, Großeltern oder noch weiter entfernte Verwandte sind ausgeschlossen.
Nicht erlaubt ist der Familiennachzug außerdem zu Flüchtlingen, die straffällig geworden sind - und auch nicht zu Menschen, die die Sicherheitsbehörden für Gefährder halten, also für mögliche Terroristen.
Um wie viele Menschen geht es?
Zurzeit leben in Deutschland etwa 200.000 Menschen mit dem eingeschränkten, dem so genannten subsidiären Schutz - viele von ihnen stammen aus Syrien. Wie viele Angehörige sie nachholen könnten, ist umstritten. Teilweise war von bis zu 300.000 Nachzüglern die Rede.
Ein Forschungsinsitut der Bundesagentur für Arbeit geht allerdings von deutlich weniger möglichen aus: 50.000 bis 60.000. Die Begründung: Viele der Flüchtlinge, um die es geht, seien nicht verheiratet und hätten auch keine Kinder. Sie könnten also gar niemand nachholen.
Wer kommt rein ins Kontingent von 1000 pro Monat?
Das soll nach humanitären Kriterien entschieden werden. Ist jemand krank, geht es um Kinder, die Schutz brauchen - so etwas spielt dann eine Rolle. Auch wenn Familien schon sehr lange getrennt sind, kann das in die Entscheidung einfließen.
Zuständig für die Auswahl ist das Bundes-Verwaltungsamt, eine Behörde, die dem Innenministerium unterstellt ist. Sie schlägt dem Auswärtigen Amt vor, wer ein Visum bekommen soll und wer nicht.
Die Opposition im Bundestag findet die Neuregelung falsch - warum?
Aus ganz unterschiedlichen Gründen. Die AfD will überhaupt keinen Familien-Nachzug. Die FDP hält die Zahl 1000 für willkürlich, sie setzt auf Härtefall-Regelungen. Linkspartei und Grüne dagegen sind der Meinung, wer seine Familie bei sich habe, integriere sich besser
Mit der Lösung jetzt werde es ellenlange Wartezeiten geben, sagt die Grüne Luise Amtsberg: "Wir reden hier von mehreren Jahren. Das heißt, die Familien werden auf Dauer getrennt sein. Das ist keine gute Lösung, gerade auch mit Blick auf die Integrationspolitik in diesem Land."
Deswegen wollen Grüne und Linke den Familiennachzug auch für Menschen mit eingeschränktem Schutz wieder generell erlauben - so wie es bis Frühjahr 2016 galt.
Wer den vollen Flüchtlingsschutz erhalten hat, kann seine engsten Angehörigen übrigens nach wie vor unabhängig von Monatskontingenten nachholen. Für diese Menschen war der Nachzug auch nie ausgesetzt.