Gesetzentwurf Seehofers So soll der Familiennachzug aussehen
Der Bundestag hat Innenminister Seehofers Gesetzentwurf zum Familiennachzug bereits kontrovers diskutiert - dabei sind einige Details noch nicht ausformuliert. Wir fassen zusammen, was bislang klar ist.
Ab wann soll das Gesetz gelten?
Laut dem vorgelegten Gesetzesentwurf dürfen ab August bis zu 1000 enge Familienmitglieder von Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz nach Deutschland kommen.
Welche Familienmitglieder dürfen demnach nachkommen?
Es geht um Menschen aus dem engeren Familienkreis: Dazu zählen Ehepartner, wenn die Ehe vor der Flucht im Herkunftsland geschlossen wurde, sowie Kinder unter 18 Jahren. Minderjährige Flüchtlinge, die unbegleitet in Deutschland leben, können außerdem ihre Eltern nachholen. Großeltern, Geschwister oder entfernte Verwandte werden nicht berücksichtigt.
Gibt es generelle Ausschlusskriterien?
Ja, die gibt es. Sogenannte "Gefährder", also Menschen, die von den Sicherheitsbehörden als potentielle Terroristen bezeichnet werden, werden nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für Familienmitglieder von Personen, die schwere Straftaten begangen haben.
Gibt es eine Obergrenze für die Zahl der Familienmitglieder, die nachkommen dürfen?
Nein, die soll es nicht geben. Wenn nach humanitären Kriterien wie Kindeswohl, Gefahr für Leib und Leben etc. entschieden wird, gilt das für alle engen Familienangehörigen, auch die Zahl der Kinder ist dann irrelevant.
Wonach werden die 1000 ausgewählt?
Hier soll nach "humanen Kriterien" entschieden werden. Unter Berücksichtigung des Kindeswohls soll beispielsweise geschaut werden, ob die Familien schon lange getrennt sind sind. Auch Kriterien wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Behinderung könnten die Entscheidung beeinflussen.
Wenn in einem Monat beispielsweise 1400 die Kriterien erfüllen - wonach wird entschieden?
Laut Innenministerium liegt hier noch keine genaue Ausgestaltung vor.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Familiennachzug, wenn alle Kriterien erfüllt sind?
Nein, einen Rechtsanspruch soll es nicht geben.
Wie viele Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz könnten Familiennachzug beantragen?
Laut Innenminister sind von 2013 bis 2017 rund 265.000 Personen als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt worden. Da aber nicht alle verheiratet sind oder Kinder haben, ist die Anzahl der potentiell in Frage kommenden Antragsteller niedriger. Das Auswärtige Amt beziffert die Zahl von Anfragen auf Familiennachzug aktuell auf 26.000.
Wer wird über die maximal 12.000 Nachzügler pro Jahr entscheiden?
Das Bundesverwaltungsamt soll die Auswahl treffen. Die Ausländerbehörden und das Auswärtige Amt mit seinen Auslandsvertretungen sollen mit einbezogen werden.
Wann soll das Gesetz beschlossen werden?
Abgestimmt wird in den kommenden Wochen. Bis dahin sind Änderungen noch möglich.