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FAQ

Nach Nein des Bundesrats Wie es mit dem Bürgergeld weitergeht

Stand: 14.11.2022 20:08 Uhr

Im Streit um das Bürgergeld ist jetzt der Vermittlungsausschuss am Zug. Wer sitzt in dem Gremium, wie wird verhandelt - und wie lange dauert das?

Von Dietrich Karl Mäurer, ARD-Hauptstadtstudio

Der Bundesrat hat das Bürgergeld blockiert. Der Gesetzentwurf verfehlte in der Länderkammer die erforderliche Mehrheit. Mehrere Landesregierungen unter Führung beziehungsweise mit Beteiligung der Union haben die Zustimmung verweigert.

Endgültig gescheitert ist die Abkehr vom Hartz-IV-System aber noch nicht: Bund und Länder wollen nun im Vermittlungsausschuss nach einem Kompromiss suchen.

Wie geht es nun weiter?

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) setzt auf eine schnelle Lösung. Er kündigte im Bundesrat an, die Bundesregierung werde "noch am heutigen Tag den Vermittlungsausschuss anrufen". Das Gremium könnte bereits in der kommenden Woche tagen. "Bei gutem Willen aller Beteiligten" könne ein Kompromiss gefunden und bei der nächsten Bundesratssitzung am 25. November beschlossen werden", sagte Heil zudem.

Was ist die konkrete Aufgabe des Vermittlungsausschusses?

Wenn es zwischen Bundestag und Bundesrat Streit über ein Gesetz gibt, kommt der Vermittlungsausschuss zum Zug. Das Gremium soll dann einen Kompromiss suchen, zum Beispiel wenn ein vom Bundestag bereits beschlossenes Gesetz in der Länderkammer keine Mehrheit findet, so wie jetzt beim Bürgergeld.

Wie setzt sich der Ausschuss zusammen?

Der Vermittlungsausschuss besteht aus 32 Mitgliedern. Bund und Länder sind darin gleich stark vertreten. Für die 16 Mitglieder des Bundesrats benennt jede Landesregierung je ein Mitglied. Die 16 Mitglieder des Bundestags wiederum verteilen sich entsprechend der Fraktionsstärke. Derzeit haben Union und SPD je vier Sitze im Vermittlungsausschuss, die Grünen drei, die FDP und die AfD je zwei und die Linkspartei einen. Die Zusammensetzung besteht in der Regel für die Dauer einer Wahlperiode. In dieser Legislatur hat sich der Ausschuss noch nicht konstituiert, da es bislang noch kein Verfahren gab.

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tagesschau24 16:00 Uhr

Wie arbeitet der Vermittlungsausschuss?

Der Vermittlungsausschuss kann sich nicht eigenmächtig mit einem Gesetz befassen, sondern macht dies nur, wenn er von Bundesrat, Bundestag oder der Bundesregierung zu einem bestimmten Gesetzesvorhaben angerufen wird. Dafür gibt es Regeln. So kann der Bundesrat bei jedem Gesetz, mit dem er nicht einverstanden ist, den Vermittlungsausschuss einschalten. Bundesregierung und Bundestag haben diese Möglichkeit nur dann, wenn der Bundesrat einem Gesetz die Zustimmung verweigert, das der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesrats bedarf.

Welche zeitlichen Fristen gelten für die Anrufung des Ausschusses?

Wurde durch den Bundestag ein Gesetz beschlossen, mit dem der Bundesrat nicht einverstanden ist, dann bleiben der Länderkammer drei Wochen, um den Vermittlungsausschuss anzurufen. Für Parlament und Bundesregierung gibt es keine Frist, aber eine Anrufung des Ausschusses sollte in angemessener Zeit erfolgen.

Wie laufen die Treffen des Vermittlungsausschusses ab?

Die Sitzungen finden im Bundesratsgebäude in Berlin statt. Sie sind nicht öffentlich, und es gilt der Grundsatz der Vertraulichkeit. Teilnehmen dürfen lediglich die Mitglieder des Ausschusses oder ihre Stellvertreter, Mitglieder der Bundesregierung, der Geschäftsführer, Mitarbeitende der Geschäftsstelle und zwei Personen des Stenografischen Dienstes.

Weiteren Personen darf die Teilnahme durch den Ausschuss gewährt werden, aber das kam bislang nur in Ausnahmefällen vor. Um die Vertraulichkeit zu wahren, wird der Kreis der Mitglieder möglichst klein gehalten, deshalb darf jeder Sitz im Ausschuss innerhalb einer Wahlperiode nur vier Mal ausgewechselt werden.

Wie oft trifft sich der Vermittlungsausschuss?

Für die Zusammenkünfte gibt es keinen festgelegten Sitzungskalender. Der Vermittlungsausschuss kommt nur auf Einladung der oder des Vorsitzenden zusammen, frühestens fünf Tage, nachdem ein oder mehrere Gesetzesbeschlüsse an das Gremium überwiesen wurden. Nicht vorgeschrieben ist, wie lange eine Vermittlung dauert. Jedoch sollte ein Verfahren so eingerichtet werden, dass es innerhalb der laufenden Wahlperiode abgeschlossen werden kann.

Wann gilt eine Vermittlung als abgeschlossen?

Beschließt der Ausschuss eine Einigungsempfehlung, kann das Verfahren beendet werden. Bundestag und Bundesrat müssen dem Kompromiss zustimmen. Sollte die Empfehlung vom Parlament oder der Länderkammer abgelehnt werden, ist das Gesetz gescheitert. Bei der Vermittlung zum Bürgergeld ist eine Einigung in diesem Jahr nicht ausgeschlossen.

Was war die letzte erfolgreiche Vermittlung?

Vergangenes Jahr im September kurz vor der Bundestagswahl konnte der Vermittlungsausschuss quasi in letzter Minute eine Einigung erzielen. Damals ging es um die Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Bund und Länder einigten sich schließlich darauf, dass der Rechtsanspruch ab 2026 kommen soll und wie er finanziert werden soll.

Dietrich Karl Mäurer, Dietrich Karl Mäurer, ARD Berlin, 14.11.2022 16:29 Uhr