Verfassungsgerichtshof Münster
Player: audioSchuldenpaket im Bundesrat: FDP scheitert mit Verfassungsklagen

Vier Landtagsfraktionen FDP-Verfassungsklagen zum Finanzpaket abgewiesen

Stand: 20.03.2025 21:30 Uhr

Die FDP wollte die morgige Abstimmung im Bundesrat über das Finanzpaket mit allen Mitteln stoppen. Doch ihre Klagen in vier Bundesländern wurden von den zuständigen Gerichten abgewiesen.

Die FDP-Landtagsfraktionen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Bremen sind mit Eilklagen gegen die Zustimmung ihrer Landesregierungen zu dem von Union und SPD vereinbarten Finanzpaket im Bundesrat gescheitert.

Die Verfassungsgerichtshöfe in Münster und Stuttgart sowie die Staatsgerichtshöfe in Wiesbaden und Bremen wiesen die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, wie die Gerichte mitteilten. Die FDP in Nordrhein-Westfalen war bei dem Vorgehen federführend, beteiligt war außerdem noch Mecklenburg-Vorpommern.

Nach der Zustimmung des Bundestags soll der Bundesrat am Freitag über das Finanzpaket abstimmen, das unter anderem eine Lockerung der Schuldenbremse im Grundgesetz vorsieht. Diese gilt auch für die Länder.

Fraktion nicht antragsbefugt

Die FDP-Fraktionen in den fünf genannten Bundesländern klagten vor den Landesverfassungsgerichten, um eine Zustimmung der jeweiligen Landesregierungen zum Finanzpaket zu verhindern. Die FDP-Fraktion in Nordrhein-Westfalen begründete dies laut Gericht damit, dass die im Finanzpaket enthaltenen Änderungen der Schuldenbremse einer Änderung der Landesverfassung gleichkomme und der Landtag zu beteiligen sei.

Diese Argumentation wies der Verfassungsgerichtshof in Münster zurück. Die FDP habe nicht aufgezeigt, dass der Landtag in einem sie betreffenden Recht verletzt sein könnte, hieß es in der Entscheidung. Die Fraktion sei in dem in der Hauptsache geführten sogenannten Organstreitverfahren gar nicht antragsbefugt, erklärte das Gericht.

Die nordrhein-westfälische Landesverfassung enthalte keine Vorschriften zur Schuldenbremse, die durch die im Rahmen des Finanzpakets vorgesehene Reform der Schuldenbremse im Grundgesetz "unmittelbar geändert werden könnten".

SPD-Fraktionschef Klingbeil und Unionskanzlerkandidat Merz im Bundestag

Fraktion kann nicht Rechte des Landtags geltend machen

Von Seiten des Staatsgerichtshofs im hessischen Wiesbaden hieß es ebenfalls, der Antrag werde "wegen fehlender Antragsbefugnis der Landtagsfraktion" als unzulässig zurückgewiesen. Eine Fraktion könne "nur ihre eigenen Rechte, nicht aber die Rechte des Landtags geltend machen".

Der Staatsgerichtshof Bremen wies die Eilklage ebenfalls als unzulässig ab. Die Fraktion wirke als Teil des Landesparlaments "nicht an der Gesetzgebung des Bundes" mit. Die Mitwirkung ergebe sich durch den Bundesrat, und die Bremer Bürgerschaft habe auch kein Weisungsrecht zum Abstimmungsverhalten in der Länderkammer. In ihren Rechten bei der Änderung der Landesverfassung sei die Bürgerschaft ebenfalls nicht verletzt.

Abstimmung im Bundesrat - Zweidrittelmehrheit nötig

Der scheidende Bundestag hatte am Dienstag mit Zweidrittelmehrheit das Grundgesetz geändert und damit das Milliarden-Finanzpaket für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz beschlossen. Am Freitag muss der Bundesrat zustimmen. Auch hier braucht es eine Zweidrittelmehrheit.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 20. März 2025 um 21:00 Uhr.