Verfassungsgericht zur Psychiatrie Zu Recht ans Bett gefesselt?
Der Umgang mit psychisch kranken Menschen ist nicht einfach. Den Patienten ans Bett zu fesseln, klingt drastisch, ist in psychiatrischen Kliniken aber Praxis. Zu Recht? Das prüft nun das Bundesverfassungsgericht.
Was ist eine Fixierung?
Patienten werden dabei ans Krankenbett geschnallt - mit Fesseln an Armen, Beinen und Bauch sowie teilweise zusätzlich noch an Brust und Stirn. Gemacht wird das etwa in psychiatrischen Kliniken, aber auch in Altersheimen. Vor dem Bundesverfassungsgericht klagten zwei Männer, die in der Psychiatrie fixiert worden waren. Die Richter überprüfen deshalb nur die Regeln für Fixierungen in der Psychiatrie, nicht für solche in Altersheimen.
Wer kann gegen seinen Willen in die Psychiatrie eingewiesen werden?
Psychisch kranke Menschen, wenn sie "unterbringungsbedürftig" sind. Das ist etwa dann der Fall, wenn jemand zur Gefahr für andere Menschen wird oder sich das Leben nehmen will. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass es keine andere Möglichkeit gibt, die Gefahr abzuwenden. Die Einzelheiten sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Wie war das bei den beiden Klägern?
Der Kläger aus Bayern wurde im Juni 2009 von der Polizei Spätabends aus seiner Wohnung in die Psychiatrie gebracht. Der Grund für seine vorläufige Unterbringung: Suizidgefahr. Der Mann hatte an dem Abend 2,68 Promille im Blut. Nach Angaben von Freunden war er von seinem Partner verlassen worden, hatte seine Mutter verloren und Suizidgedanken geäußert. Gut zwölf Stunden später war er wieder raus, acht Stunden lang verbrachte er allerdings ans Bett gefesselt.
Der Mann aus Baden-Württemberg wurde 2015 aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht, weil er an einer schizo-affektiven Störung leidet. In der Klinik wurde er immer wieder ans Bett gefesselt. Der Grund: Er soll Geschirr und Möbel zertrümmert und Mitarbeiter beschimpft haben. Außerdem soll er mehrfach die Polizei mit Bomben bedroht haben.
Was muss das Bundesverfassungsgericht jetzt klären?
Im Zentrum der mündlichen Verhandlung, die zwei Tage dauern soll, stehen zwei rechtliche Fragen. Erstens: Wer darf eine Fixierung anordnen - ein Krankenpfleger, ein Arzt oder nur ein Richter? Zweitens: Legen die Gesetze in Bayern und Baden-Württemberg genau genug fest, unter welchen Voraussetzungen überhaupt gefesselt werden darf? Im Fall der beiden Männer hatten jeweils Ärzte die Fixierung angeordnet. So sieht es das Gesetz in Baden-Württemberg vor. In Bayern gibt es bisher kein spezielles Gesetz für die Fixierung. Damit ist auch nicht festgelegt, wer das Fesseln wann anordnen darf. Das bayerische Sozialministerium hat allerdings eine Reform angekündigt, mit der ein Richtervorbehalt eingeführt werden soll. Zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen ist das seit 2017 bei länger andauernden oder regelmäßigen Fixierungen bereits der Fall.
Warum sollte ein Gericht die Fixierung anordnen müssen?
Das Fesseln ans Krankenbett könnte ein kompletter Entzug der Freiheit sein, nicht nur eine bloße Beschränkung der Freiheit. Über die Zulässigkeit und Fortdauer eines Freiheitsentzugs dürfen nach dem Grundgesetz aber nur Richter entscheiden, weil damit ein sehr schwerer Eingriff in die Grundrechte einer Person verbunden ist. Ob die Fixierung darunter fällt oder ob sie allein eine Freiheitsbeschränkung ist, muss nun Karlsruhe klären. Dabei muss sich das Bundesverfassungsgericht auch überlegen: Ist ein Freiheitsentzug im Freiheitsentzug überhaupt denkbar? Denn schon die Unterbringung in der Psychiatrie als solche ist ja ein Freiheitsentzug.