Hintergrund

Konflikt für Bundestagsabgeordnete Freies Mandat vs. Fraktionsdisziplin

Stand: 10.08.2015 12:56 Uhr

Wie geht eine Fraktion im Parlament mit abweichenden Meinungen in den eigenen Reihen um? Unionsfraktionschef Kauder hat für seine Aussagen dazu viel Kritik geerntet. Doch worauf können sich Abweichler berufen - und worauf basiert die Fraktionsdisziplin?

Abgeordnete des Bundestages stehen immer wieder vor einem Konflikt, wenn sie in einer Streitfrage anderer Meinung sind als ihre Fraktion: Stimmen sie gemäß ihrer persönlichen Überzeugung im Parlament ab oder folgen sie der Linie der Fraktion?

Das sagt das Grundgesetz

Das Grundgesetz legt in Artikel 38 eindeutig fest, dass die Abgeordneten an keine Weisungen gebunden "und nur ihrem Gewissen unterworfen" sind. Sie dürfen also zu keinem Abstimmungsverhalten gezwungen werden - auch nicht durch ihre Fraktion. Andererseits betont auch das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung der Fraktionen als "maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung". Wenn ein einzelner Abgeordneter politischen Einfluss ausüben und gestalten wolle, brauche er die abgestimmte Unterstützung anderer Abgeordneter, wie sie Fraktionen organisieren.

"Das freie Mandat und die Gleichheit der Abgeordneten werden deshalb durch die Anforderungen der in Fraktionen organisierten parlamentarischen Arbeit mit geprägt", erklärten die Richter 2004 in einem Urteil. Sie betonten zugleich, dass die Freiheit und Gleichheit der Abgeordneten auch "innerhalb der Fraktion bei Abstimmungen und bei einzelnen Abweichungen von der Fraktionsdisziplin erhalten" bleibe.

Das sagt die Geschäftsordnung des Bundestages

Auch der Bundestag schreibt in seiner Geschäftsordnung, dass jeder Abgeordnete bei Reden, Abstimmungen und Handlungen "seiner Überzeugung und seinem Gewissen" folgen soll. Gleichzeitig erhalten die Fraktionen aber durch eine Vielzahl von Rechten eine starke Position im Vergleich zu einzelnen Abgeordneten. In der Praxis ergeben sich dadurch verschiedene Möglichkeiten für die Fraktionen, Druck auf Mitglieder aus ihren eigenen Reihen auszuüben, um ein einheitliches Abstimmungsverhalten zu erreichen. Ein Beispiel: Wer in welchem Ausschuss sitzt, entscheiden laut der Geschäftsordnung die Fraktionen.

Das sagt die Fraktionsordnung von CDU und CSU

Auch die Fraktionen selbst geben sich Regeln für ihre Zusammenarbeit. In der aktuellen Arbeitsordnung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion heißt es einerseits ausdrücklich: "In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gibt es keinen Fraktionszwang. Die Abstimmung ist frei." Die Abgeordneten sind demnach aber verpflichtet, die Fraktionsführung bis zum Vorabend einer Bundestagsabstimmung darüber zu informieren, wenn sie in einer wichtigen Frage anders votieren wollen als die Mehrheit der Fraktion.

Eine ausdrücklich formulierte Regel, im Sinne der Fraktionsdiziplin auch entgegen der eigenen Meinung mit der Fraktionsmehrheit zu stimmen, fehlt in der Arbeitsordnung der Unionsfraktion. Festgehalten ist aber: "Die Fraktionsversammlung beschließt über die Politik der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag."

Das sagt Unionsfraktionschef Kauder

In einem Zeitungsinterview fasste Unionsfraktionschef Volker Kauder seine Interpretation dieser fraktionsinternen Regeln mit Sicht auf die 60 CDU/CSU-Abgeordneten, die bei der jüngsten Griechenland-Abstimmung nicht der Fraktionslinie gefolgt waren, so zusammen: "Auch die 60 haben unserer Fraktionsordnung zugestimmt, in der steht: Wir diskutieren, streiten und stimmen ab, aber am Schluss muss die Minderheit mit der Mehrheit stimmen. Jeder bestimmt selbst, was für ihn eine Gewissensfrage ist. Aber ich werbe dennoch für Geschlossenheit. Das hat auch mit dem Korpsgeist zu tun, den eine gute Truppe haben sollte."

Formal folgen Bundestagsabgeordnete rein freiwillig der Fraktionsdiziplin. Denn damit tragen sie dazu bei, dass ihre Fraktion Stärke und Geschlossenheit nach außen demonstriert und zu handlungsfähigen Mehrheiten beiträgt. Dabei gilt die ungeschriebene Regel, dass der Streit über die Position der Fraktion im Vorfeld von Abstimmungen intern ausgetragen wird und die Fraktion dann gemäß der Mehrheitsmeinung im Bundestag selbst geschlossen abstimmt. Bei einigen wenigen Abstimmungen, die in besonderem Maße als Gewissensentscheidungen eingestuft werden, heben Fraktionen die Fraktionsdisziplin ausdrücklich auf und ermöglichen den Abgeordneten damit eine freie Entscheidung ohne drohende Konsequenzen für abweichende Meinungen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 10. August 2015 um 12:00 Uhr.