Wappen des Generalbundesanwalts mit Adler.

Generalbundesanwalt übernimmt Wie die Solingen-Ermittlungen jetzt laufen

Stand: 25.08.2024 10:55 Uhr

Nach der Festnahme des mutmaßlichen Messerangreifers von Solingen hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernommen. Was bedeutet das? Ein Überblick.

Von Frank Bräutigam, ARD-Rechtsredaktion

Der Fall Solingen liegt jetzt bei der obersten Ermittlungsbehörde des Bundes. Wie die Bundesanwaltschaft mitteilte, hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernommen.

Der Generalbundesanwalt

Der Generalbundesanwalt hat bei den aktuellen Ermittlungen die Rolle des Staatsanwalts inne. Er ist die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik, und immer dann für die Ermittlungen zuständig, wenn der Anfangsverdacht besteht, dass eine terroristische Vereinigung hinter einer Straftat steckt.

Bei möglichen Einzeltätern kann er den Fall wegen "besonderer Bedeutung" an sich ziehen. Seine Behörde sitzt in Karlsruhe, Generalbundesanwalt ist Jens Rommel.

Ermitteln bedeutet konkret, dass der Generalbundesanwalt zum Beispiel Durchsuchungen in Auftrag gibt, Haftbefehle beantragt oder den Aufruf zur öffentlichen Fahndung herausgibt. 

Weil bei den Begrifflichkeiten oft etwas durcheinander geht - es gibt zwei richtige Bezeichnungen für die Behörde: "Der Generalbundesanwalt", oder "Die Bundesanwaltschaft". Nicht richtig ist die Mischung "Generalbundesanwaltschaft". Zudem wird der Titel "Generalbundesanwalt" auch für den Behördenleiter verwendet.

Jens Rommel

Generalbundesanwalt Jens Rommel führt jetzt die Ermittlungen im Fall Solingen.

Das Bundeskriminalamt

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die Rolle der Polizei inne. Der Generalbundesanwalt kann das Bundeskriminalamt mit der Durchführung der Ermittlungen beauftragen. Das ist ein typischer Ablauf, wenn es um die Ermittlungen in Sachen Terrorismus geht.

Manchmal werden auch bestimmte Landeskriminalämter beauftragt. Der BKA-Präsident ist Holger Münch. Das BKA wertet also zum Beispiel Spuren aus und führt mögliche Durchsuchungen vor Ort aus.

Das BKA arbeitet dabei mit den Landeskriminalämtern zusammen, bei konkreten Maßnahmen auch mit Spezialeinheiten wie der GSG-9.

Holger Münch bei einer Pressekonferenz.

Holger Münch ist Präsident des Bundeskriminalamts mit Sitz in Wiesbaden.

Der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof

Für bestimmte Maßnahmen braucht eine Staatsanwaltschaft die Genehmigung eines Richters. Geht es um "normale" Kriminalität, muss die Staatsanwaltschaft den Ermittlungsrichter beim Amtsgericht vor Ort einschalten. Wenn der Generalbundesanwalt die Ermittlungen leitet, ist für Genehmigungen der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe zuständig.

Das Amt wird von mehreren BGH-Richterinnen und Richtern ausgeübt. Möchte der Generalbundesanwalt zum Beispiel eine Durchsuchung vornehmen, muss er beim Ermittlungsrichter des GBA einen Durchsuchungsbeschluss beantragen.

Fehlt der, sind Durchsuchungen bei "Gefahr im Verzug" zulässig. Auch eine "Öffentlichkeitsfahndung" nach einem Tatverdächtigen muss stets vom Richter genehmigt werden. Gleiches gilt für mögliche Telefonüberwachungen. Eine weitere wichtige Rolle spielt der Ermittlungsrichter, wenn es um Haftbefehle geht. Der Generalbundesanwalt beantragt die Haftbefehle beim Ermittlungsrichter, der sie erlässt, wenn die inhaltlichen Voraussetzungen vorliegen.

In Sachen "Haftbefehl" werden Beschuldigte nach einer Festnahme dem Ermittlungsrichter am BGH in Karlsruhe vorgeführt, also "nach Karlsruhe gebracht". Dabei kann es zwei Situationen geben.

Daniela Klette wird zu einem Hubschrauber geführt.

Im März 2024 wurde die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette mit einem Hubschrauber "nach Karlsruhe gebracht".

Entweder es lag schon vor der Festnahme ein Haftbefehl gegen die Person vor. Dann wird der Beschuldigte dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Wenn er die Voraussetzungen weiterhin bejaht, ordnet er Untersuchungshaft an.

Oder es gab bei der Festnahme noch keinen Haftbefehl gegen die Person. Dann entscheidet der Ermittlungsrichter nach der Vorführung, ob er auf Antrag des Generalbundesanwalts den Haftbefehl erlässt und Untersuchungshaft anordnet.

Für die Untersuchungshaft werden die Beschuldigten nicht in ein spezielles Gefängnis in Karlsruhe gebracht, sondern auf Justizvollzugsanstalten im ganzen Bundesgebiet verteilt.

Michael Götschenberg, ARD Berlin, tagesschau, 25.08.2024 06:17 Uhr