Finanzierung von Gutachten Woelki hat Kirchenrecht nicht verletzt
Ein Gutachten zum Umgang von Bistumsverantwortlichen mit sexuellem Missbrauch - und das Ganze finanziert aus einem Fonds, der auch für die Entschädigung der Opfer gedacht ist. Kirchenrechtlich sei das aber in Ordnung, so der Vatikan.
Der Vatikan hat dem Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki in einer umstrittenen Finanzfrage volle Rückendeckung gegeben. Es ging um die Finanzierung zweier Gutachten zum Umgang von Bistumsverantwortlichen mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs gegen Priester und um Kommunikationsberatung.
Die Kosten beliefen sich insgesamt auf 2,8 Millionen Euro, wovon 820.000 Euro auf die PR-Beratung entfielen. Woelki hatte das Geld einem Sondervermögen entnommen, das sich nicht aus Kirchensteuermitteln speist. Aus diesem Fonds kommen auch die Gelder, die das Erzbistum Köln an Opfer sexuellen Missbrauchs ausbezahlt.
Prüfung während Auszeit beauftragt
In der von Oktober bis Anfang März dauernden Auszeit Woelkis hatte Übergangsleiter Rolf Steinhäuser die Vergabe der Aufträge durch zwei Kirchenrechtler überprüfen lassen. Im Raum stand der Verdacht, dass der Vermögensrat und das Domkapitel über die Ausgaben nicht entsprechend den Regeln des Kirchenrechts einbezogen worden seien.
Volle Rückendeckung aus dem Vatikan
Der Vorsitzende der vatikanischen Bischofskongregation, Marc Ouellet, bescheinigte Woelki in einem Brief nun, dass sein Vorgehen völlig in Ordnung gewesen sei. Woelki sei befugt, "frei über die Finanzmittel des Fonds zu verfügen", teilte Ouellet in einem Brief mit, den Journalisten nun einsehen konnte. "Da folglich kein Vergehen vorliegt, gibt es auch keinen Anlass für kirchenrechtliche Konsequenzen", so Ouellet, der als einer der mächtigsten Männer des Vatikans gilt.
Woelki zeigte sich erleichtert und sprach von einer "guten Nachricht" aus Rom. Er bekundete die Hoffnung, dass dies "ein wenig zur Beruhigung in unserem Erzbistum" beitrage.