Zahlen des Kinderhilfswerks Anteil der Kinder in Grundsicherung auf Höchststand
Minderjährige in Deutschland sind weiter in besonderem Maß von Armut betroffen. Das zeigen neueste Daten des Deutschen Kinderhilfswerks.
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die Grundsicherung beziehen, bleibt auf einem Höchststand. "Mehr als ein Drittel der Grundsicherungsbeziehenden sind Kinder und Jugendliche, obwohl deren Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland derzeit nur bei knapp 17 Prozent liegt", sagt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Damit seien Kinder und Jugendliche in besonderem Ausmaß von Armut getroffen.
Nach Zahlen des Deutschen Kinderhilfswerks liegt der Anteil der unter 18-Jährigen in der Grundsicherung bei 33,9 Prozent. Damit setzt sich ein negativer Trend fort: Vor fünf Jahren lag dieser Wert demnach bei 33,1 Prozent, vor zehn Jahren bei 30,3 Prozent. Das Kinderhilfswerk bezieht sich auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.
Zwar sei die absolute Zahl der Kinder und Jugendlichen in sogenannten Bedarfsgemeinschaften jetzt geringer als noch Mitte der 2000er-Jahre, da insgesamt weniger Menschen Grundsicherung beziehen, so das Kinderhilfswerk. Der Anteil der Minderjährigen steige aber und sei aktuell auf einem "historischen Höchststand".
Forderung nach mehr Unterstützung für arme Familien
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert kurzfristig bessere Unterstützung für Familien, die von Armut betroffen sind. Dazu gehörten Nachbesserungen bei den Bürgergeld-Regelsätzen für Kinder und Jugendliche sowie verstärkte Anstrengungen, um die Inanspruchnahme des Kinderzuschlags weiter zu steigern. "Wir müssen erreichen, dass Familien die ihnen zustehenden Leistungen auch in Anspruch nehmen und alle Kinder gute Entwicklungschancen haben", betonte Krüger.
Grundsätzlich sieht die Organisation in den vorgelegten Zahlen aber eine Bestätigung der Notwendigkeit der Kindergrundsicherung. "Wenn wir Kinderarmut wirksam bekämpfen wollen, führt kein Weg an der Kindergrundsicherung vorbei", so Krüger weiter.
Sozialreform sorgt für Streit in der Ampel
Das Bundeskabinett beschloss im September 2023 einen Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung. Dies gilt als die größte Sozialreform der Ampelkoalition und soll das Kindergeld, den Kinderzuschlag für einkommensarme Familie und die Sozialleistungen für Kinder bündeln. Die Einführung ist aktuell für 2025 geplant.
Allerdings gibt es über die konkrete Ausgestaltung seit Wochen Streit in der Regierung. Vor allem die FDP kritisiert die Einführung neuer Verwaltungsstellen, die für die Umsetzung geschaffen werden sollen. Wann der Bundestag abschließend über das Vorhaben beraten wird, ist noch unklar.
In einer früheren Version war der Artikelbeginn falsch formuliert. Es beziehen nicht 33,9 Prozent der unter 18-Jährigen Grundsicherung. Vielmehr sind 33,9 Prozent der Grundsicherungsempfänger Minderjährige. Wir haben dies korrigiert.
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