Neues "Kita-Qualitätsgesetz" Für mehr Gesundheit und Sprachförderung
Kitas sind Ländersache - doch der Bund schießt weitere Milliarden zu, künftig über das "Kita-Qualitätsgesetz", das das Kabinett auf den Weg gebracht hat. Der Bund entscheidet aber mit, wofür die Zuschüsse ausgegeben werden.
Wenn die Länder künftig Geld vom Bund für ihre Kitas wollen, müssen sie sich an bestimmte Vorgaben halten. Bundesmittel gibt es nämlich nur, wenn die Länder in Maßnahmen investieren, die beispielsweise die Gesundheit und die Bewegung der Kinder fördern. Laut Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) zählen dazu insbesondere die Bereiche Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Gewinnung von Fachkräften und das Thema Sprachliche Bildung.
Fokus auf Sprachförderung
Die Sprachliche Bildung war ein Streitpunkt mit Kommunen und Ländern. Der Bund hatte zuletzt eine Menge Geld für die sogenannten Sprachkitas in die Hand genommen, im "Gute-Kita-Gesetz". Dieses Programm läuft nun zum Jahresende aus. Vom Tisch ist es deswegen noch nicht, dass auch der Bund die Kinder fördert, die schlecht oder wenig Deutsch sprechen. Im Gegenteil, sagt Bundesfamilienministerin Paus. Dafür gebe es weiterhin Geld.
Aber die Bundesministerin will die Länder stärker in die Pflicht nehmen. Schließlich sei ansonsten Bildung ja auch Ländersache: "Die Sprachkitas weiterzufinanzieren, das ist mit diesem Gesetz möglich. Und es gibt gute Gründe jetzt nicht nachzulassen, sondern es zu verstärken. Dieses Gesetz macht es möglich, dass es weiterhin Sprachkitas in Deutschland gibt", so Paus.
Keine generelle Beitragsfreiheit
Das Familienministerium wird dazu - wie früher auch schon - Verträge mit den einzelnen Bundesländern schließen. Diese sollen enthalten, wie die Länder das Geld des Bundes genau verwenden wollen.
Eine Möglichkeit gibt es dann zum Jahreswechsel nicht mehr: Die Mittel des Bundes dafür zu verwenden, um die Kitas beitragsfrei zu machen. In einigen Ländern müssen die Eltern bereits seit langem lediglich für das Mittagessen bezahlen, in Berlin zum Beispiel. In Hamburg sind fünf Stunden am Tag beitragsfrei, in Hessen sind Kitas für Kinder ab drei Jahren kostenfrei, in Bayern bezuschusst der Freistaat die Eltern mit Geld.
Gestaffelte Elternbeiträge
Bei den Elternbeiträgen will der Bund nun stärker mitreden. Eine Staffelung wird Pflicht: bei Geschwisterkindern muss die Kita billiger werden. "Es ist so, dass zukünftig nach Einkommen und Anzahl der Kinder gestaffelt werden muss. Beitragsfrei bleiben Familien ohne Einkommen, neu ist die Beitragsfreiheit für Familien mit niedrigem Einkommen."
Das gilt zum Beispiel für Familien, die Wohngeld beziehen oder den Kinderzuschlag bekommen. Das Gesetz soll ab 1. Januar in Kraft treten. Es fehlt aber noch die Zustimmung des Bundestags und der Länder. Gut möglich, dass es im Bundesrat noch Diskussionen geben wird.