Zahlen für das Jahr 2021 Sterbehilfevereine halfen bei fast 350 Suiziden
Die Beihilfe zur Selbsttötung ist seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 erlaubt. 2021 halfen deutsche Sterbehilfe-Organisationen bei fast 350 Suiziden. Bestrebungen, die Sterbehilfe neu zu regeln, erteilten sie eine Absage.
In Deutschland tätige Sterbehilfe-Organisationen haben im Jahr 2021 in fast 350 Fällen Suizide begleitet oder Assistenz für die Selbsttötung vermittelt. Die "Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben", "Dignitas Deutschland" und "Sterbehilfe Deutschland" stellten entsprechende Zahlen in Berlin vor. Die "Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben" vermittelte 2021 nach eigenen Angaben 120 Sterbewillige an Sterbehelfer. "Sterbehilfe Deutschland" tat dies in 129 Fällen, "Dignitas" in 97.
Gründe für den Sterbewunsch der Betroffenen waren den Angaben zufolge schwere Erkrankungen, aber auch sogenannte Lebenssattheit. Alle drei Organisationen stellten auch Hilfe für Paare bereit, die gemeinsam sterben wollten.
Die Organisationen sind umstritten. 2015 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das die auf Wiederholung angelegte Suizidassistenz unter Strafe stellte. Dieses Gesetz wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020 kassiert. Seitdem ist die Hilfe bei der Selbsttötung auch Organisationen wieder erlaubt.
Mehr Fälle nach Karlsruher Urteil von 2020
Der Verein "Sterbehilfe Deutschland", der vom ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch gegründet wurde, gab zudem bekannt, in zwölf Jahren insgesamt 470 Mitgliedern beim Suizid geholfen zu haben. Die Zahl der assistierten Selbsttötungen stieg demnach nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 stark an.
Zudem zählt der Verein deutlich mehr Mitglieder als vor dem Karlsruher Richterspruch. Von 613 Mitgliedern im Jahr 2014 ging die Zahl zunächst zurück. Im Jahr 2020 stieg sie auf 664, und im vergangenen Jahr verdoppelte sie sich nahezu auf 1201 Mitglieder.
Bei der Suizidassistenz wird einem Sterbewilligen in der Regel ein tödlich wirkendes Medikament überlassen - entweder über Sterbehelfer oder indirekt über Angehörige. Da der sterbewillige Mensch diese Mittel selbst nimmt oder zumindest eine Infusion selbst in Gang setzt, handelt es sich rechtlich um eine Selbsttötung. Beihilfe dazu ist in Deutschland als solche nicht strafbar. Im Gegensatz dazu steht die Tötung auf Verlangen weiter unter Strafe.
Kritik an neuen Vorschlägen zur Regelung der Sterbehilfe
Ein neues Gesetz zur Regelung der Suizidassistenz hatte der Bundestag während der zurückliegenden Legislaturperiode nicht mehr auf den Weg gebracht. Aus dem neu gewählten Parlament gibt es inzwischen neue Vorschläge, wie Sterbehilfe künftig geregelt werden soll.
Sterbehilfevereine und humanistische Organisationen sprachen sich aber gegen eine erneute rechtliche Regelung aus. Die bislang vorgelegten drei Gesetzentwürfe verschiedener Gruppen von Bundestagsabgeordneten verstießen weiterhin gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, kritisierten mehrere Vereine nun. Im Falle einer Umsetzung kündigten sie einen erneuten Gang nach Karlsruhe an.
Patientenschützer: Suizidangebote nicht gegen Gebühr
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte dagegen den Gesetzgeber auf, "die Tötungshelfer strafrechtlich in den Blick zu nehmen". Sie müssten juristisch dafür verantwortlich gemacht werden, die freie Selbstbestimmung des Suizidwilligen jederzeit zu garantieren, forderte Vorstand Eugen Brysch. Ebenso dürften organisierte Suizidangebote nicht gegen Gebühr erfolgen. "Wo Geld fließt, ist die Autonomie in Gefahr."
Gesetzlich vorgeschriebene Beratungsregelungen lehnt Brysch wie die Sterbehilfevereine ab: "Denn es ist unmöglich, Selbstbestimmung mithilfe medizinischer oder juristischer Kriterien zu ermitteln."
Ein weiterer Grund für unsere Zurückhaltung ist die erhöhte Nachahmerquote nach Berichterstattung über Selbsttötungen.
Sollten Sie selbst von Selbsttötungsgedanken betroffen sein, suchen Sie sich bitte umgehend Hilfe. Bei der anonymen Telefonseelsorge finden Sie rund um die Uhr Ansprechpartner.
Telefonnummern der Telefonseelsorge: 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222 www.telefonseelsorge.de