Schutz von Journalisten Neue Beschwerde gegen erneuertes BND-Gesetz
Sind Journalistinnen und Journalisten nach dem aktuellen Gesetz des Bundesnachrichtendienstes zur Abhörpraxis genug geschützt? Zwei Organisationen finden das nicht - und haben Verfassungsbeschwerde eingereicht. Zum zweiten Mal.
Die Journalistenorganisation "Reporter ohne Grenzen" (RSF) und die "Gesellschaft für Freiheitsrechte" (GFF) haben erneut Verfassungsbeschwerde gegen ein BND-Gesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist der deutsche Auslandsgeheimdienst.
Journalisten nicht ausreichend vor Überwachung geschützt
Der Vorwurf der beiden Organisationen: Journalistinnen und Journalisten seien nach wie vor nicht ausreichend vor Überwachung durch den Bundesnachrichtendienst geschützt - vor allem, wenn es um die vertrauliche Kommunikation mit ihren Quellen gehe, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung. Der BND könne demnach weiter Daten darüber verarbeiten, wer wann mit wem kommuniziert habe.
Recherche-Ergebnisse nicht eindeutig tabu
Auch seien journalistische Recherche-Ergebnisse für den BND nicht eindeutig tabu. Kritisiert wird zudem, dass deutsche Medienschaffende laut BND-Gesetz einen höheren Schutz vor Ausspähung genießen als ihre Kollegen aus der EU und dem Nicht-EU-Ausland. Diese seien so einfachere Überwachungsziele für den BND.
Die insgesamt 20 Beschwerdeführerinnen und -führer kommen deshalb auch aus dem Ausland. Darunter sind Menschenrechtler - aber auch Journalisten wie Can Dündar aus der Türkei, Peter Verlinden aus Belgien und die schwedisch-eritreische Journalistin Meron Estefanos. Estefanos, die viel zu Flüchtlingsrouten nach Europa und Menschenhandel recherchiert, berichtete, wenn sie Quellen angerufen habe, sei sie oft wenig später auch von Sicherheitsbehörden kontaktiert worden.
BND-Gesetz bereits 2020 für grundrechtswidrig erklärt
Nach einer ersten Beschwerde beider Organisationen hatte das Bundesverfassungsgericht im Mai 2020 weite Teile der Auslandsüberwachung des BND für grundrechtswidrig erklärt. Das daraufhin reformierte BND-Gesetz werde den Anforderungen aus Karlsruhe nicht gerecht, kritisieren die Organisationen. So dürfe der BND jetzt ohne nennenswerte Einschränkungen sogenannte Staatstrojaner zur Ausspähung einsetzen. Außerdem habe der Gesetzgeber neue verfassungswidrige Regelungen in das Gesetz aufgenommen, hieß es in der gemeinsamen Mitteilung beider Organisationen.
RSF-Klage in Leipzig zuletzt abgewiesen
Erst am Mittwoch hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine weitere Klage von "Reporter ohne Grenzen" abgewiesen, in der es um solche Staatstrojaner und die mögliche Überwachung des Vereins damit geht.
Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Klage allerdings für unzulässig. Es zeichne sich nicht ab, dass der Verein betroffen sei. Auch dazu kündigte RSF eine Verfassungsbeschwerde an.
(AZ: BVerwG 6 A 1.22)