Verkehrsgerichtstag Alkohol am Steuer - Auto weg?
Bei Fahrten unter Alkoholeinfluss könnte künftig das Fahrzeug eingezogen werden - das zählt zu den Gesetzesempfehlungen des Verkehrsgerichtstags. Außerdem machten die Experten Vorschläge zu Strafen bei Unfallflucht und Punktehandel.
Wer betrunken fährt und einen schweren Unfall baut, soll sein Fahrzeug künftig verlieren können. Das hat der Verkehrsgerichtstag zum Abschluss der Beratungen von 1.700 Fachleuten in Goslar empfohlen. Nach einer strafbaren Rauschfahrt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss solle das Fahrzeug sowohl bei Vorsatz als auch bei Fahrlässigkeit eingezogen werden können.
Der Fahrer oder die Fahrerin müsse dann sein Fahrzeug für immer an den Staat abgeben. Bei Alkohol am Steuer kann eine Straftat bereits ab 0,3 Promille vorliegen, etwa wenn es zu einem Unfall kommt oder der Fahrer Ausfallerscheinungen hat. Die Regelung solle für alle Fahrzeuge - also auch Fahrräder oder Roller - gelten und auch für Fahrzeuge, die nicht dem Täter gehören. Voraussetzung soll sein, dass der Fahrer bereits in den vergangenen fünf Jahren wegen einer ähnlichen Tat verurteilt wurde.
Maßnahmen gegen Punktehandel gefordert
Außerdem fordert der Verkehrsgerichtstag schärfere Strafen gegen Fahrer und Unternehmen, die den sogenannten Punktehandel anbieten. Bisher können es Autofahrer wegen einer Gesetzeslücke manchmal umgehen, Punkte für Vergehen im Straßenverkehr zu erhalten. So ist es möglich, die Punkte eines anderen Menschen - je nach Rechtsauslegung straffrei - auf sich zu nehmen.
Teilweise bieten Unternehmen aus dem EU-Ausland das auch gegen Bezahlung online an. Nach der Empfehlung der Verkehrsexperten soll es unter anderem möglich sein, Menschen, die derartige Angebote nutzen, Fahrverbote zu erteilen.
Internetangebote für den Punktehandel sollen zudem verboten werden. Um Vergehen im Straßenverkehr weiter zu verfolgen, müssten unter anderem Bußgeldbehörden mehr Personal bekommen, forderte der Verkehrsgerichtstag. Zudem solle die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr von drei auf sechs Monate verlängert werden.
Meldung von Unfällen erleichtern
In der Debatte über eine Reform der Regelungen bei Unfallflucht sprach sich der Verkehrsgerichtstag gegen eine Herabstufung von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit aus. Die Meldung eines Unfalls solle aber besser geregelt werden, indem etwa eine neutrale Meldestelle eingerichtet werde. Auch solle es möglich sein, einen Unfall bis zu 24 Stunden nach dem Geschehen straffrei melden zu können.
Reisende besser über Rechte aufklären
Wer mit mehreren Verkehrsmitteln wie etwa der Bahn und dem Flugzeug unterwegs ist, soll nach Ansicht des Verkehrsgerichtstages besser über seine Rechte informiert werden. Das solle Reisenden vor ihrer Buchung besonders einfach klar gemacht werden, etwa mit Piktogrammen. Konkret wurde bei dem Thema über die Haftung bei Verspätungen und verpassten Anschlüssen diskutiert. Passagierrechte sollten vereinheitlicht und klarer geregelt werden, wer im Zweifel haftet.
Entschädigungszahlungen sollten sich nach Ansicht des Verkehrsgerichtstages am Ticketpreis orientieren. Sie sollten auch gezahlt werden, wenn der Zielort mit großer Verspätung erreicht wurde - nicht nur bei abgebrochenen Reisen.
Verband fordert "Rückmeldefahrten" für Ältere
Nach Ansicht des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) sollte es für ältere Autofahrer verpflichtende "Rückmeldefahrten" geben. Damit gemeint sind 30 bis 60 Minuten lange Fahrten im realen Straßenverkehr mit einem speziell geschulten Fahrlehrer oder Verkehrspsychologen, sagte die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach bei einem Streitgespräch beim Verkehrsgerichtstag. Sie könne sich diese Pflicht beispielsweise ab 75 Jahren vorstellen. Nach Idee des GDV sollten die Ergebnisse der Rückmeldefahrt geheim bleiben und keine Auswirkung auf die Fahrerlaubnis haben.