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Hintergrund

Leben in Deutschland Was bedeutet "gleichwertig"?

Stand: 10.07.2019 16:32 Uhr

"Gleichwertige Lebensverhältnisse" soll es überall geben. Was aber ist damit gemeint in einem Land, das so unterschiedlich strukturiert ist wie Deutschland? Ein Blick ins Raumordnungsgesetz hilft weiter.

Ein gut verdienender Akademiker in einer wohlhabenden Stadt wie etwa Münster wird seine persönlichen Lebensverhältnisse anders empfinden als zum Beispiel ein Arbeitsloser in einer strukturschwachen Region wie der Uckermark. Und selbst zwei Menschen, die mit ähnlichen Berufen in derselben Stadt und derselben Straße wohnen, werden hier nicht unbedingt einer Meinung sein.

Staat schafft Voraussetzungen

Bei der politischen Diskussion um "gleichwertige Lebensverhältnisse" geht es aber um die Frage, wie der Staat die grundlegenden Voraussetzungen schaffen kann, damit die Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land oder armen und reichen Regionen nicht zu weit auseinander klaffen.

Hinweise, was konkret damit gemeint ist, finden sich bereits im Grundgesetz - und zwar in Artikel 72, in dem dem Bund das Gesetzgebungsrecht eingeräumt wird, wenn es um die "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet" geht. Und auch der Länderfinanzausgleich, der im Grundgesetz verankert ist, dient dazu, diesem Ziel näher zu kommen.

"Ausgleich struktureller Ungleichgewichte"

Konkreter und vor allem detaillierter ist das deutsche Raumordnungsgesetz. Dort heißt es, dass überall in Deutschland - in Ballungsräumen ebenso wie in ländlichen Gebieten - "ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse" anzustreben sind. Und es soll auf einen "Ausgleich räumlicher und struktureller Ungleichgewichte zwischen den Regionen" hingewirkt werden.

Das heißt aber nicht, dass überall alles gleich sein muss. Das Raumordnungsgesetz betont ausdrücklich, dass etwa Stadt und Land unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Dinge, die zur "Daseinsvorsorge" gehören, müssen dabei aber überall gewährleistet sein. Einen Anspruch auf Strom, Wasser und eine Zufahrtsstraße hat also auch der abgelegene Bauernhof in einem bayerischen Alpental.

Bestimmte Aufgaben nur in "zentralen Orten"

Andere Dinge können laut Raumordnungsgesetz an so genannten "zentralen Orten" gebündelt werden. Dahinter verbirgt sich ein geographisches Konzept, mit dem die Bedeutung von Städten und Gemeinden gewichtet wird. Wie diese Klassen benannt und definiert werden, unterscheidet sich in der Praxis von Bundesland zu Bundesland. Grundsätzlich gibt es aber drei Stufen:

In einem "Unterzentrum" soll der Mensch - vereinfacht gesagt - alles finden, was er täglich benötigt. Gemeint sind damit Orte, in denen es zum Beispiel einen Supermarkt, einen Allgemeinarzt und eine Grundschule gibt. Ein "Mittelzentrum" soll darüber hinaus auch den "gehobenen Bedarf" einer bestimmten Region abdecken. Solche Städte haben in der Regel wenigstens 20.000 oder 30.000 Einwohner und verfügen über Einrichtungen wie zum Beispiel weiterführende Schulen, ein Krankenhaus, Fachärzte oder ein Kino.

Eine Millionen oder 65.000 Einwohner?

Die höchste Stufe sind dann "Oberzentren", in denen es auch Einrichtungen wie eine Hochschule, Fachkliniken oder ein Theater gibt. Am Beispiel der Oberzentren lässt sich auch gut illustrieren, wie kompliziert das mit den gleichwertigen Lebensverhältnissen in Deutschland schon aufgrund der unterschiedlichen Besiedlungsdichte ist.

In Nordrhein-Westfalen, in dem es nur so wimmelt von Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern, definiert der Landesentwicklungsplan 16 Städte als "Oberzentrum" - darunter keine, die weniger als 100.000 Einwohner hat. Im wesentlich dünner besiedelten Mecklenburg-Vorpommern - wo es außer Rostock gar keine Großstadt gibt - muss auch ein 65.000-Einwohner-Städtchen wie Neubrandenburg die Funktionen eines Oberzentrums erfüllen.

Für alle drei Arten von Zentren gilt, dass sie von jedem Ort der Region, die sie versorgen, innerhalb einer bestimmten Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein sollen - ein Mittelzentrum theoretisch also zum Beispiel binnen 45 Minuten. In der Praxis ist das in Nordrhein-Westfalen mit seinem dichten Bus- und Bahnnetz aber eine ganz andere Situation als in ländlichen Regionen in Nord- oder Ostdeutschland, wo es in manchen Dörfern allenfalls einen Schulbus gibt.

Wasser und Strom - aber auch Internet?

Und auch, wenn man nochmal auf den Punkt der "Daseinsvorsorge" kommt, wird die Komplexität des Problems klar. Dass Strom oder Wasser dazu gehören, dürfte unstrittig sein. Aber zählt auch schnelles Internet dazu?

Agrarministerin Julia Klöckner betonte im Vorfeld des Termins, an dem sie zusammen mit anderen Ministern Handlungsempfehlungen für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse vorgestellt hat, die Bedeutung der Internetversorgung. "Wir brauchen 5G über jedem Acker, jedem Wald und an jeder Milchkanne", sagte sie. Auf dem besagten Bauernhof im Alpental wäre man aber vermutlich schon froh, wenn man irgendwann 4G hätte.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 10. Juli 2019 um 17:00 Uhr.