Medienbericht Wort "Rasse" bleibt doch im Grundgesetz
Die Ampelkoalition gibt laut einem Bericht ihre Pläne auf, das Wort "Rasse" aus dem Grundgesetz zu streichen. Man folge damit Bedenken des Zentralrats der Juden, hieß es. Auch sei es juristisch schwierig, den Begriff zu ersetzen.
Erst am Mittwoch hatte das Saarland den Begriff "Rasse" aus der Landesverfassung gestrichen - doch im Grundgesetz wird das Wort wohl erhalten bleiben. Das meldet die "Rheinische Post" unter Berufung auf Kreise der Ampelkoalition. Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP hätten sich darauf verständigt, ihre Streichungspläne vorerst aufzugeben. Man sei sich einig, hieß es demnach übereinstimmend. Vor dem Saarland strichen auch Brandenburg und Thüringen das Wort aus der jeweiligen Landesverfassung.
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung war vereinbart worden, den Begriff aus Artikel 3 des Grundgesetzes zu entfernen. Dort heißt es: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Zentralratspräsident gegen Streichung
Laut dem Bericht betonen die Fraktionen nun, man folge den Bedenken des Zentralrats der Juden. Dessen Präsident Josef Schuster hatte unter anderem erklärt, er sei gegen die Streichung, weil das Wort an die Verfolgung und Ermordung von Millionen Menschen - "in erster Linie Jüdinnen und Juden" - erinnere. "Streichen wir diese Erinnerung aus unserer Verfassung, werden wir sie irgendwann auch aus unserem Gedächtnis streichen", schrieb er im vergangenen Jahr in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
"Die Einwände und Hinweise sind richtig", hieß es dem Bericht zufolge aus den Kreisen der Koalition. Darüber hinaus sei das Ersetzen des Begriffs juristisch zu kompliziert. "Es gibt erhebliche Bedenken, welche Formulierung das gleiche Schutzniveau garantiert."
Jahrelange Debatte über Begriff
Die Debatte um die Formulierung im Grundgesetz läuft schon seit Jahren. Das Diskriminierungsverbot entstand vor dem Hintergrund des Nationalsozialismus und sollte gerade rassistische Diskriminierung verhindern. Kritiker bemängeln jedoch, dass der Wortlaut ein überholtes Menschenbild suggeriere, das auf der Vorstellung unterschiedlicher menschlicher "Rassen" basiere. Der Begriff "Rasse" fördere rassistisches Denken und bleibe durch die Reproduktion in den Köpfen verankert.
Rassismus lasse sich nicht glaubwürdig bekämpfen, wenn der Begriff beibehalten werde, kritisierte etwa das Deutsche Institut für Menschenrechte. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes setzte sich dafür ein, den Begriff allgemein durch die Formulierung "rassistische Diskriminierung" oder "rassistische Zuschreibung" zu ersetzen.