Hintergrund Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz
Kinder ab drei Jahre haben bereits seit 1996 einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Grund dafür war ausgerechnet die Neuregelung des Abtreibungsparagrafen. Ab 2013 sollen nun auch Unter-Dreijährige einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz haben. Wie es dazu kam und wo die Probleme liegen - ein Überblick.
Seit 1996 gilt in Deutschland der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Hintergrund war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Neuregelung des Abtreibungsparagrafen 218. Der Rechtsanspruch sollte den Entschluss begünstigen, ungeborenes Leben auszutragen. Er gilt für jedes Kind im Alter vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt und bezieht sich meist auf einen Halbtagsplatz.
Den bisher umfangreichsten Ausbau der Kinderbetreuung brachten Bund, Länder und Kommunen mit dem Kinderförderungsgesetz (Kifög) gemeinsam auf den Weg. Das Bundesgesetz trat am 16. Dezember 2008 in Kraft. Danach haben von August 2013 an auch die Eltern von Kindern zwischen dem vollendeten ersten und dem dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot in einer Kita oder bei einer Tagesmutter.
Experten: Quote ist nicht ausreichend
Einige Experten gehen jedoch davon aus, dass der Bedarf an Kitas und Tagesmüttern höher liegen könnte als die bislang angepeilte Quote von 39 Prozent. Wegen der fehlenden Plätze wird eine Klagewelle befürchtet. Einige Städte und Gemeinden plädieren deshalb dafür, den Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot auszusetzen.
Nach Schätzungen fehlen derzeit bundesweit noch zwischen 160.000 und 260.000 Betreuungsplätze. Schlusslichter bei den Angeboten sind Nordrhein-Westfalen (15,9 Prozent) und Niedersachsen (18,6 Prozent). In den östlichen Bundesländern ist die angestrebte Quote mit 44 bis 56 Prozent längst übererfüllt. Diese Zahlen sind allerdings von März 2011. Ende Juni sollen neue Ausbauzahlen vorliegen.