Gesetzentwurf vorgelegt Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen gefordert
Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland rechtswidrig - doch in den ersten drei Monaten werden sie nicht geahndet. Die Bundesregierung brachte selbst keine Reform zustande. Abgeordnete aus mehreren Fraktionen wollen das nun ändern.
Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus mehreren Bundestagsfraktionen haben einen Antrag eingereicht, um noch vor der Bundestagswahl Schwangerschaftsabbrüche in den ersten drei Monaten zu legalisieren.
Die geltende Regelung stelle "eine erhebliche Einschränkung der Selbstbestimmung, der persönlichen Integrität und der körperlichen Autonomie Schwangerer dar und kann ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit Schaden zufügen", heißt es in dem Gesetzentwurf, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.
"Wir stellen den Antrag zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen, weil wir davon ausgehen, dass er noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann", erklärten die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws und Carmen Wegge von der SPD. Der Bundestag kann noch bis zu seiner derzeit für den 23. Februar geplanten Neuwahl Gesetze beschließen.
Krankenkassen sollen Kosten tragen
Nach dem Vorschlag der Abgeordneten sollen Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche rechtmäßig werden. Die Pflicht zur Beratung bliebe bestehen, allerdings ohne die derzeit geltende Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch. Wenn ein Schwangerschaftsabbruch ohne Beratungsbescheinigung vorgenommen wird, soll sich künftig nur der Arzt oder die Ärztin strafbar machen. Die Frau bliebe straffrei.
Die Kosten für eine Abbrüche sollen die gesetzlichen Krankenkassen tragen. Zudem sollen Abbrüche nicht mehr im Strafgesetzbuch, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden, in dem es um Vorgaben für die Beratung geht.
Entwurf bemängelt Widersprüche
Schwangerschaftsabbrüche sind bisher laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuches rechtswidrig. Tatsächlich bleibt ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Über die Abschaffung des Paragrafen wird seit Jahren gestritten.
Die aktuelle Regelung enthalte Widersprüche, heißt es in dem Entwurf. Denn es gebe zwar ein gesetzliches Verfahren. Doch selbst bei Einhaltung aller Vorgaben könnten Abbrüche nicht rechtmäßig durchgeführt werden - was abschreckend auf medizinisches Personal wirke.
Zudem mache es die aktuelle Zwölf-Wochen-Frist in Kombination mit Beratungspflicht und dreitägiger Wartefrist Schwangeren schwer, die sich erst kurz vor Ablauf der Frist zum Abbruch entscheiden. Das gelte auch für Schwangere, die in Regionen leben, in denen sie nur schwer einen Arzt oder eine Ärztin finden, die den Eingriff vornehmen. Auch die fehlende Kostenübernahme durch die Krankenversicherung sei ein Problem.
Paus rügt eigene Bundesregierung
Bundesfrauenministerin Lisa Paus unterstützt den Gruppenantrag. Frauen müssten ihrer Meinung nach eigenständig und selbstbestimmt über den Umgang mit der Schwangerschaft entscheiden können - "und zwar ohne kriminalisiert zu werden", betonte die Grünen-Politikerin. Diese Haltung werde in der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung und über alle Parteigrenzen hinweg geteilt.
Sie kritisierte, dass die Bundesregierung "nicht den politischen Willen gehabt hat, einen gemeinsamen Gesetzentwurf auf der Basis der von ihr eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu verabschieden".