Verdacht falscher biografischer Angaben AfD hält an Kandidaten für Europawahl fest
Bei zwei AfD-Kandidaten für die Europawahl besteht der Verdacht, dass sie in ihrem Lebenslauf falsche Angaben gemacht haben. Fehlende Dokumente konnten offenbar bis jetzt nicht vollständig nachgereicht werden. Trotzdem hält der Parteivorstand an ihnen fest.
35 Kandidaten hat die AfD für die Europawahl im kommenden Jahr aufgestellt. Bei zwei Politikern besteht der Verdacht, dass sie im eigenen Lebenslauf falsche Angaben gemacht haben könnten. Trotzdem entschied der Bundesvorstand der Partei am Montagabend, an der Kandidatenliste festzuhalten.
Wie die beiden Vorsitzenden der AfD, Alice Weidel und Tino Chrupalla, in einer gemeinsamen Erklärung mitteilten, wurden während der Sitzung "keine weiterführenden Entscheidungen und Beschlüsse gefasst". Wörtlich heißt es:
Im Ergebnis belegen, mit Ausnahme der beiden bekannten Fälle, alle vorgelegten Unterlagen, dass die zur Aufstellungsversammlung in Magdeburg gemachten Angaben zu Berufs- und Studienabschlüssen der Wahrheit entsprechen. Sowohl die Delegierten, als auch der Bundesvorstand können davon ausgehen, dass das in die Kandidaten gesetzte Vertrauen bestätigt werden konnte.
Keine Belege für Studium oder Berufsausbildung
Bei den "beiden bekannten Fällen" handelt es sich um Mary Khan-Hohloch (Platz 14 der Europa-Wahlliste) und Arno Bausemer (Platz 10). "Zum Zeitpunkt der Bewerbungsreden" beider Kandidaten auf dem AfD-Nominierungsparteitag im Juli "lagen keine berufs- oder studienqualifizierenden Abschlüsse" der Kandidaten vor, bestätigte nun der Bundesvorstand.
Im Fall von Khan-Hohloch konnte die Kandidatin zunächst keine Urkunde über ein abgeschlossenes Studium der Religionswissenschaft und des öffentlichen Rechts vorlegen. Diese habe sie nun nachgereicht, hieß es von Weidel und Chrupalla. Bausemer habe keine Dokumente vorweisen können, die seine Aussagen belegen, dass er ein journalistisches Volontariat sowie eine Berufsausbildung absolviert habe. Auch einen Studienabschluss konnte er demnach nicht nachweisen. Der AfD-Vorstand machte in seiner Erklärung keine Angaben, ob entsprechende Dokumente mittlerweile vorliegen.
Wahlliste hätte komplett neu aufgestellt werden müssen
Die AfD hatte ihre Kandidatenliste für die Europawahl auf einem Nominierungsparteitag Ende Juli und Anfang August in Magdeburg aufgestellt. Schon kurz danach waren die Zweifel an den Lebensläufen einiger Kandidaten laut geworden. Daraufhin räumte die Partei den Kandidaten eine Frist bis zum 11. September ein, um die getroffenen Aussagen in den Lebensläufen durch Dokumente zu belegen. Die eingereichten Unterlagen wurden von Vertrauensleuten ausgewertet.
Hätte sich der Bundesvorstand aufgrund der bekannt gewordenen Zweifel gegen einen Kandidaten entschieden, hätte die gesamte Wahlliste der Partei neu aufgestellt werden müssen. Doch "bedingt durch dieses positive Prüfergebnis sowie die Einschätzung der Bundeswahlleiterin" sei eine Wiederholung des Parteitages aus Sicht des AfD-Vorstands "weder angeraten, notwendig, noch verhältnismäßig". Ob es für die beiden betroffenen Kandidaten trotzdem noch Konsequenzen gibt, lässt der Parteivorstand vorerst offen. Darüber solle zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden.