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Vom Kompromiss zum Gesetz Die nächsten Schritte zum Bürgergeld

Stand: 23.11.2022 12:30 Uhr

Am Abend berät der Vermittlungsausschuss über das Bürgergeld. Ein Vorab-Kompromiss liegt schon auf dem Tisch, ein Scheitern gilt daher als unwahrscheinlich. Wie geht es dann weiter?

Von Mit Informationen von Kai Clement, ARD-Hauptstadtstudio

Die Ausgangslage

Wer das wochenlange Ringen von Ampel-Parteien und Union um das Gesetz zum Bürgergeld verfolgt hat, dürfte die Sitzung des Vermittlungsausschusses am Abend als vorläufigen Höhepunkt dieses politischen Streits angesehen haben. Doch mit der Vorab-Einigung am Dienstag ist die Spannungskurve abgeflacht. Natürlich gilt auch hier: Nichts ist entschieden, bevor es entschieden ist, aber ein Scheitern im Vermittlungsausschuss erwartet eigentlich niemand.

"Bundestag und Bundesrat müssen am Freitag zustimmen, damit das Bürgergeld auch wirklich im neuen Jahr in Kraft treten kann", Tina Hassel, ARD Berlin

tagesschau, tagesschau, 23.11.2022 20:00 Uhr

1. Schritt: Vermittlungsausschuss

Wenn sich ab 19 Uhr also die 32 Vermittlerinnen und Vermittler - davon je 16 aus Bundestag und Bundesrat - zusammensetzen, liegt ein zustimmungsfähiger Kompromiss bereits auf dem Tisch. Gestern Mittag hat Arbeitsminister Hubertus Heil den vorläufigen Kompromiss an die Geschäftsstelle des Ausschusses geschickt. Neben einem kurzen Anschreiben sind es lediglich drei Seiten zu den Textänderungen am Bürgergeld-Gesetzentwurf. Er sieht in zentralen Punkten Zugeständnisse an die Union vor. Künftig wird es unter anderem mehr Sanktionen geben als ursprünglich geplant. Auch beim Schonvermögen - also dem Ersparten, das Bezieher der Leistung behalten dürfen - war die Regierung der Union entgegengekommen.

Bevor beraten wird, wählt das Gremium zunächst seine Vorsitzenden. Anschließend ist von einer eher kürzeren Sitzung auszugehen, schon für 21 Uhr hat CDU-Chef und Ausschussmitglied Friedrich Merz ein Statement angekündigt. Das Ringen um die Deutungshoheit des Kompromisses dürfte also weitergehen. Doch das Gremium muss auch Fristen einhalten: Der Gesetzentwurf muss noch heute gebilligt werden. Nur so können sich Bundestag und Bundesrat fristgerecht erneut mit dem Bürgergeld befassen. Katja Mast, SPD-Verhandlerin und Mitglied im Ausschuss, rechnet für etwa 22 Uhr mit einem Ergebnis.

Ohne Einigung im Vermittlungsausschuss entscheidet laut Grundgesetz der Bundesrat nochmals über den Gesetzentwurf in seiner ursprünglichen Fassung. Erhält ein zustimmungspflichtiges Gesetz nach maximal drei Vermittlungsverfahren nicht die nötige Stimmenzahl im Bundesrat, ist es endgültig gescheitert.

2. Schritt: Bundestag

Am Freitag soll sich dann der Bundestag erneut mit dem Bürgergeld befassen. Mit ihrer Mehrheit hatte die Ampel-Koalition dem Gesetzentwurf im Parlament vergangene Woche zwar bereits zugestimmt, doch nötig war auch die Zustimmung im Bundesrat. Mit dem Ja des Bundestags war es also nicht getan. Nun entscheiden die Abgeordneten über den geänderten Gesetzentwurf - womöglich sogar ohne vorherige Debatte.

3. Schritt: Bundesrat

Nach dem Ja des Bundestags wird ebenfalls noch am Freitag auch die Länderkammer erneut zusammenkommen und sich abschließend mit dem Gesetzentwurf befassen. Dort gilt eine erneute Aussprache als wahrscheinlich. Die Länder, in denen die Union regiert oder mitregiert, hatten die Reformpläne vergangene Woche blockiert. Dadurch erst war der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat ins Spiel gekommen, um einen zustimmungsfähigen Kompromiss auszuhandeln.

4. Schritt: Das Bürgergeld löst Hartz-IV ab

Sollten Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben, kann das Bürgergeld wie geplant zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Betroffenen werden das als erstes an der Erhöhung der Regelsätze um gut 50 Euro auf dann 502 Euro spüren. Konkret: Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene soll von derzeit 449 Euro um 53 Euro auf dann 502 Euro pro Monat steigen. Für Erwachsene unter 25, die noch bei ihren Eltern leben, erhöht sich der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche zwischen 14 und 18 liegt er künftig bei 420 Euro, für Kinder von sechs bis 14 bei 348 Euro. Bei Kindern unter sechs Jahren sind es 318 Euro.

Weitere Bestandteile der Reform, wie etwa mehr Weiterbildung, Umschulung und die Ausbildung von Betroffenen, sollen erst ab Juli 2023 greifen. Die Bundesagentur für Arbeit rechnet dann mit spürbar mehr Arbeit in den Jobcentern.

Kai Clement, Kai Clement, ARD Berlin, 22.11.2022 16:32 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 23. November 2022 um 12:00 Uhr.