Gesetzesänderung Bundestag beschließt Bezahlkarte für Asylbewerber
Die bundeseinheitliche Bezahlkarte für Asylbewerber und Geflüchtete kann kommen. Der Bundestag hat die gesetzliche Grundlage für die Einführung beschlossen, den Behörden bleibt aber ein Ermessensspielraum.
Der Bundestag hat den Weg zur Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber freigemacht. Diese sollen künftig einen Teil der staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt als Guthaben erhalten und nicht mehr als Bargeld. Die gesetzliche Grundlage für die Bezahlkarten ist eine entsprechende Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Durch die Einführung des Bezahlkartensystems soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen. Das Parlament stimmte mit der überwiegenden Zahl der Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP dafür. Auch die AfD und die Gruppe Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) stimmten zu. Dagegen stimmte die CDU/CSU und die Linke sowie eine Abgeordnete der Grünen.
Behörden vor Ort können individuell entscheiden
Auf das Vorhaben hatten sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder bereits am 6. November verständigt. In dem Gesetz ist nun festgehalten, dass die zuständigen Behörden vor Ort selbst entscheiden können, wie viel Bargeld die Karteninhaber innerhalb eines bestimmten Zeitraums abheben können. Damit werde "den individuellen Bedürfnissen und Umständen vor Ort" Rechnung getragen.
Können notwendige Bedürfnisse nicht durch die Bezahlkarte gedeckt werden, muss die Leistung auch künftig in Form von Bargeld erbracht werden. Damit soll vermieden werden, dass die Nutzerinnen und Nutzer vor Problemen stehen, wenn die Karte als Zahlmittel nicht akzeptiert wird. An der Höhe der Leistungen, die Asylbewerber erhalten, ändert sich durch die Gesetzesänderung nichts.