Beschluss des Bundestags Namensrecht wird künftig flexibler
Der Doppelname für Eheleute, der Namenswechsel für Kinder im Falle einer Scheidung - all das wird durch die Reform des Namensrechts leichter. Der Bundestag stimmte für die neuen Regelungen. Bis die in Kraft treten, dauert es aber noch.
Wer seinen Namen etwa bei Heirat oder Adoption ändert, bekommt mehr Entscheidungsfreiheit. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP stimmte der Bundestag für eine Reform des Namensrechts. Auch die Unionsfraktion und die Linken-Gruppe votierten dafür. Die AfD stimmte gegen die Reform.
Mit den neuen Regelungen können Paare einen Doppelnamen als Familiennamen bestimmen, der dann auch für die Kinder als Geburtsname gilt. Bislang musste bei einer Heirat der Name eines Ehepartners als künftiger Familienname gewählt werden oder beide Ehepartner behalten ihren eigenen Familiennamen bei.
Eine Ausnahme gilt, wenn bereits einer oder zwei Doppelnamen vorliegen - dann darf nur einer der beiden Bestandteile in einen neuen Doppelnamen einfließen. Der Doppelname wird in der Regel mit einem Bindestrich getrennt, außer das Paar entscheidet sich gegen eine solche Trennung.
Das reformierte Namensrecht soll Anfang Mai des kommenden Jahres in Kraft treten. Ein Grund für die lange Vorlaufzeit ist die notwendige Umstellung in Behörden und Standesämtern. Wenn die neue Regelungen wirksam werden, sollen auch Ehepaare, die bereits einen Ehenamen tragen, die Möglichkeit bekommen, sich für einen Doppelnamen zu entscheiden.
Wechsel der Nachnamen von Kindern erleichtert
Kinder von Paaren können nach deren Heirat auch in Zukunft den Nachnamen eines Elternteils tragen, aber auch einen Doppelnamen erhalten. Erreichen die Kinder die Volljährigkeit, können sie selbst entscheiden, ob sie statt des erhaltenen Namens des einen Elternteils künftig auch den Namen des anderen führen wollen oder einen Doppelnamen aus beiden elterlichen Namen annehmen. Zudem sollen sie einen Doppelnamen kürzen können.
Auch im Falle einer Scheidung können Kinder durch die Reform künftig zu dem Nachnamen des Elternteils wechseln, bei dem sie leben. Ähnliche Regelungen gelten für Stiefkinder. Im Fall einer Adoption einer oder eines Volljährigen entfällt künftig die Pflicht zur Namensänderung.
Rechte von Minderheiten stärker berücksichtigt
Im reformierten Namensrecht werden auch Traditionen von anerkannten Minderheiten stärker berücksichtigt. Ein Beispiel sind vom Vornamen eines Elternteils abgeleitete Nachnamen, wenn ein Kind der friesischen Volksgruppe angehört - etwa der Nachname "Jansen", wenn der Vorname des Vaters "Jan" lautet.
Auch an das Geschlecht angepasste Formen des Nachnamens werden ermöglicht. Das gilt etwa im Fall der sorbischen Volksgruppe für die Anfügung der Endung "-owa" bei Frauen.
"Unsere Leute können jetzt so heißen, wie sie wirklich heißen"
Die neuen Regelungen seien notwendig, da das geltende Namensrecht gerade im internationalen Vergleich sehr restriktiv sei und "aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr gerecht" werde, heißt es in dem neuen Gesetz.
Bundesjustizminister Marco Buschmann lobte die Reform. Sie mache "das möglich, was sich viele Menschen seit langem wünschen", betonte der FDP-Politiker. Viele Familien, Paare und Kinder hätten auf eine Modernisierung des Namensrechts gewartet.
Auch Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW), der die dänische und friesische Minderheit vertritt, sieht in den neuen Regelungen den richtigen Schritt - gerade mit den neuen Möglichkeiten für Angehörige von Minderheiten. "Unsere Leute können jetzt so heißen, wie sie wirklich heißen", so Seidler.
Die CDU stellte sich zwar prinzipiell hinter die Reform, kritisierte jedoch, dass diese hinter den Erwartungen zurückbleibe. Das Namensrecht werde verkompliziert, was im Widerspruch zum Ziel des Bürokratieabbaus stehe, sagte der CDU-Abgeordnete Carsten Müller.