Eilentscheidung zur Wahlwiederholung Karlsruhe entscheidet über Berlin-Wahl
In knapp zwei Wochen soll die Pannen-Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wiederholt werden - doch ob es wirklich so kommt, hängt von der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab.
Am Vormittag will das Bundesverfassungsgericht seine Eilentscheidung zur Wiederholung der Abgeordnetenhaus-Wahl in Berlin bekanntgeben. Der Beschluss wird dringend erwartet, denn davon hängt ab, ob die Wahl wie geplant in knapp zwei Wochen wiederholt werden kann oder verschoben werden muss.
Die Wahl im September 2021 war wegen zahlreicher Pannen vom Berliner Verfassungsgerichtshof für ungültig erklärt worden - sie muss deshalb vollständig wiederholt werden. Neben dem Abgeordnetenhaus müssen auch die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen neu gewählt werden.
Nur Entscheidung des Eilverfahrens
Gegen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs wurden mehrere Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Über die größte davon - mit mehr als 40 Beschwerdeführern - entscheidet Karlsruhe nun, allerdings nur im Eilverfahren. Das Hauptsacheverfahren dauert noch an.
Mit der Eilentscheidung wollen die Beschwerdeführer erreichen, dass die Wiederholungswahl so lange verschoben wird, bis Karlsruhe auch im Hauptverfahren über die Beschwerde entschieden hat.
Bundestagswahl nicht betroffen
Wegen der Wahlpannen soll auch ein Teil der Bundestagswahl in Berlin wiederholt werden, die am selben Tag stattfand. Dies betrifft aber nur einige Wahlbezirke der Hauptstadt und ist nicht Teil der geplanten Wahlen am 12. Februar. Einen Termin gibt es noch nicht, auch gegen diese Wahlwiederholung sind mehrere Beschwerden in Karlsruhe anhängig.