Zwei Mütter eines Kindes auf dem Spielplatz (Symbolbild).

Entwürfe des Justizministeriums Zwei Mütter ab Geburt, mehr Rechte für Väter

Stand: 06.10.2024 15:35 Uhr

Bundesjustizminister Buschmann will bei den geplanten Änderungen zu Unterhalt, Abstammung und Kindschaftsrecht Tempo machen. Konkret sollen etwa die Stellung von Vätern und von lesbischen Eltern gestärkt werden.

Mit der angekündigten Reform des Familienrechts soll es für nicht mit der Mutter verheiratete Väter einfacher werden, beim Sorgerecht berücksichtigt zu werden. Das sieht ein Entwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann für ein verändertes Kindschaftsrecht vor, aus dem die Nachrichtenagentur dpa zitiert.

Demnach soll ein Mann bereits als Folge einer Vaterschaftsanerkennung automatisch mit sorgeberechtigt sein, wenn nicht ein Elternteil der gemeinsamen Sorge innerhalb eines Monats - ohne Angaben von Gründen - widerspricht.

Kinder sollen bei Sorgerecht mitreden

Gestärkt werden soll zudem die Rechtsposition von Kindern. Beispielsweise soll ein Kind getrennter Eltern ab dem 14. Lebensjahr eine neuerliche Entscheidung über eine bereits getroffene Sorgerechtsentscheidung beantragen können. Außerdem betont der Referentenentwurf den Anspruch des Kindes, Auskunft über seine Abstammung zu erhalten. Kinder sollen nicht nur ein Recht auf Umgang mit den Eltern haben, sondern auch auf Umgang mit Geschwistern und Großeltern. 

Buschmann wollte seine drei Entwürfe für die Reform zu Kindschaftsrecht, Unterhalt und Abstammungsrecht eigentlich schon in diesem Herbst ins Kabinett bringen. Doch innerhalb der Ampelkoalition sehen einige noch Abstimmungsbedarf.

Wohl um etwas Tempo in den Prozess zu bringen, hat das Justizministerium jetzt Vertreter der Landesjustizverwaltungen für den 25. Oktober zu einer Besprechung eingeladen. Zusammen mit Einladung wurden auch die Entwürfe versandt.

Adoption auch für Unverheiratete

Mit Interesse dürften die Arbeit an der geplanten Reform auch Menschen mit Adoptionswunsch verfolgen. Denn hier ist eine Liberalisierung geplant. Auch unverheiratete Paare sollen künftig gemeinsam ein Kind adoptieren dürfen. Eine Adoption durch nur einen Erwachsenen soll laut Entwurf sowohl für Verheiratete als auch für Unverheiratete möglich sein. 

Nicht mehr notwendig sein soll eine Adoption in Zukunft, wenn sich ein lesbisches Paar gemeinsam für ein durch Samenspende gezeugtes Kind entscheidet. In dem Entwurf, den das Ministerium den Ländern präsentiert hat, heißt es: "Eingeführt wird auch die Mutterschaft einer weiteren Frau neben der Geburtsmutter, so dass ein Kind zwei Mütter schon kraft Abstammungsrecht haben kann."

Zudem werde das Abstammungsrecht auch für Menschen mit geändertem Geschlechtseintrag, ohne Geschlechtseintrag oder mit dem Geschlechtseintrag divers geöffnet.

Wichtig ist Buschmann bei den geplanten Änderungen, dass diese zwar neuen Familienmodellen Rechnung tragen sollen, an einigen Grundsätzen aber nicht gerüttelt wird. Dazu zählt: "Ein Kind hat auch künftig nur zwei rechtliche Eltern." Und: "Die Frau, die das Kind gebiert, ist auch künftig stets Mutter des Kindes, ohne dass ihre Rechtsstellung anfechtbar oder einer Vereinbarung zugänglich ist."

Realität bei Sorgerecht mehr berücksichtigen

Vor allem Väter dürften aber von einer Änderung profitieren, die das Justizministerium vorschlägt und über die bereits vor einigen Monaten Details bekanntgeworden waren. Danach soll der mitbetreuende Elternteil in Fällen, in denen kein 50:50-Wechselmodell vereinbart ist, künftig weniger Kindesunterhalt zahlen müssen, wenn er mindestens 29 Prozent der Betreuung übernimmt.

Maßgeblich bei der Berechnung des Anteils soll die Anzahl der Übernachtungen sein. Mit den finanziellen Erleichterungen sollen mitbetreuende Väter beziehungsweise Mütter ermutigt werden, sich stärker an Pflege und Erziehung des Kindes zu beteiligen. 

Falls sich getrennte Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht in alltäglichen Fragen uneins sind, soll es künftig eine alleinige Entscheidungsbefugnis geben. Das würde bedeuten, dass ein Elternteil solche Dinge für den Zeitraum, in dem sich das Kind bei ihm aufhält, alleine entscheiden kann - also zum Beispiel, ob das Kind donnerstags immer zum Schwimmkurs geht oder nicht. Nur wenn eine solche Entscheidung Folgen hat, die auch die Zeit betreffen, die der andere Elternteil mit dem Kind verbringt, müssen beide zustimmen - also etwa medizinische Behandlungen.

Schutz vor gewalttätigem Elternteil

Außerdem soll häusliche Gewalt bei der Entscheidung über das Sorgerecht zwingend berücksichtigt und der Kinderschutz gestärkt werden solle. Das Gewaltschutzgesetz soll dem Gericht ermöglichen, anzuordnen, dass ein Täter an einem sozialen Trainingskurs teilnimmt. Das Gericht soll zudem entscheiden, ob ein Entzug des Umgangsrechts notwendig ist, um das Kindeswohl und die körperliche Unversehrtheit des anderen Elternteils zu gewährleisten.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete MDR aktuell am 06. Oktober 2024 um 10:30 Uhr.