Bundesfamilienministerium Eckpunkte für Kindergrundsicherung stehen
Im Jahr 2025 soll Schluss sein mit dem Kindergeld - und stattdessen die Kindergrundsicherung kommen. Das Bundesfamilienministerium hat jetzt die Eckpunkte veröffentlicht, wie die Grundsicherung konkret aussehen soll.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat die Eckpunkte für die geplante Kindergrundsicherung vorgelegt, die ab 2025 greifen soll. Die Pläne seien zur Abstimmung an weitere Ministerien verschickt worden, bestätigte ein Sprecher des Ministeriums. Zuerst hatte die "Wirtschaftswoche" darüber berichtet.
In dem Papier wird die Kindergrundsicherung als "eines der zentralen familien- und sozialpolitischen Vorgaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode" bezeichnet. Mit ihr solle "nicht nur das Leistungsniveau" der Finanzhilfe erhöht werden, "sondern auch mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf" erreicht werden.
Garantiebetrag plus Zusatzbeitrag
Die geplante Kindergrundsicherung soll demnach aus zwei Teilen bestehen: zum einen aus einem Garantiebetrag, der unabhängig vom Einkommen der Eltern und für jedes Kind in gleicher Höhe ausgezahlt werden soll. Diese Komponente soll das derzeitige Kindergeld ersetzen. Zum anderen soll die künftige Grundsicherung einen altersgestaffelten Zusatzbeitrag beinhalten - bei diesem fließt die Höhe des Einkommens ein.
Wie es in dem Zeitungsbericht weiter heißt, soll der geplante Garantiebetrag mindestens in Höhe des dann geltenden Kindergeldes ausgezahlt werden - derzeit würde das einen Betrag von 250 Euro bedeuten. Eingerechnet werden sollen auch heutige Leistungen wie steuerliche Kinderfreibeträge, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe für Kinder und Leistungen auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes. Sollten volljährige Kinder bei den Eltern ausziehen, soll der Garantiebetrag direkt an sie ausgezahlt werden.
Der Nachrichtenagentur KNA zufolge werden die Kosten für die Kindergrundsicherung auf acht bis zehn Milliarden Euro geschätzt. Aktuell leben rund 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung, davon 1,6 Millionen trotz Erwerbstätigkeit der Eltern, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet. Das betrifft demnach etwa jedes fünfte Kind.
Übersichtlicher und unkomplizierter soll es werden
Mit der Kindergrundsicherung will Paus aber auch die "bisherige Holschuld der Bürger" in eine "Bringschuld des Staates" wandeln. Was bedeutet, dass es künftig deutlich unbürokratischer und einfacher werden soll, einen Überblick über mögliche finanzielle Leistungen zu erhalten und sie zu beantragen. Durch eine einfache Einkommensprüfung, die Bündelung von verschiedenen sozialpolitischen Leistungen und eine digitale Ausgestaltung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens solle die "Inanspruchnahme" der Grundsicherung erleichtert werden.
Damit die Grundsicherung wie geplant 2025 in Kraft treten kann, soll im Herbst ein entsprechender Gesetzesentwurf stehen. Das notwendige Gesetzgebungsverfahren soll nach der diesjährigen Sommerpause starten.
Anmerkung: In einer ersten Version des Artikels wurde bei den geschätzten Kosten für die Kindergrundsicherung das Bundesfamilienministerium als Quelle angeführt. Die Angaben stammen allerdings von der Nachrichtenagentur KNA. Wir haben den Abschnitt korrigiert.