Stellungnahme des Klimarats Wo die Bundesregierung beim Klimaschutz steht
Der Expertenrat für Klimafragen prüft regelmäßig das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung. Was ist das Klimaschutzgesetz und wie soll es verändert werden? Ein Überblick.
Die Ausgangslage
Der Expertenrat für Klimafragen sind fünf Männer und Frauen aus Wirtschafts- und Naturwissenschaften. Das unabhängige Gremium hat heute im Auftrag der Bundesregierung eine Einschätzung abgegeben, inwieweit der Entwurf für das Klimaschutzprogramm 2023 geeignet ist, die sogenannten Sektorziele zu erfüllen.
In den vergangenen Jahren gelang das in der Energieerzeugung, in der Industrie, beim Abfall und in der Landwirtschaft. Der Gebäudesektor und vor allem der Verkehrsbereich hinken den Vorgaben aber hinterher.
Was ist das Klimaschutzgesetz?
Seit 2019 gibt es das Klimaschutzgesetz. Es macht verbindliche Vorgaben, wie viel Treibhausgas-Emissionen in verschiedenen Sektoren pro Jahr eingespart werden müssen. Das gilt für die Energieerzeugung, die Industrie, die Gebäude, den Verkehr, die Landwirtschaft und Abfallwirtschaft.
Ziel ist die Treibhausgas-Neutralität in Deutschland bis 2045. Das Klimaschutzgesetz gibt die Zahlen vor, im damit verbundenen Klimaschutzprogramm sind die Maßnahmen festgelegt, mit denen die Zielvorgaben erreicht werden sollen.
Im Juni hat die Bundesregierung eine Änderung des Klimaschutzgesetzes auf Weg gebracht. Diese sieht vor, nicht mehr vorrangig auf die jahresgenauen Sektorziele zu schauen, sondern den jährlichen Gesamtausstoß an Treibhausgasen in den Mittelpunkt zu stellen. Wenn also im Verkehr zu viel ausgestoßen wird, in der Energieerzeugung aber weniger als veranschlagt, kann das zukünftig verrechnet werden, sobald der Bundestag das geänderte Klimaschutzgesetz beschlossen hat.
Was spricht für die Änderung des Klimaschutzgesetzes?
Aus Sicht der Bundesregierung ist entscheidend, wie sich der CO2-Ausstoß insgesamt entwickelt. Im vergangenen Jahr lag man dabei im Plan - obwohl im Verkehrs- und im Gebäudesektor die Ziele verfehlt wurden. Insbesondere die FDP plädiert für eine flexiblere Handhabung der Sektorziele, da der Umstieg im Verkehr auf klimafreundliche Antriebe Zeit brauche.
Was spricht gegen die Änderung?
Umweltverbände kritisieren die geplante Änderung des Gesetzes. Aus ihrer Sicht braucht es verbindliche Sektorziele, weil sonst nicht genug Druck entsteht.
Weltweit ist das deutsche Klimaschutzgesetz mit seinen jahresgenauen Sektorzielen besonders strikt. Andere Länder haben weniger detaillierte Vorgaben.
Welche Bedeutung hat die Einschätzung des Klimarats?
Generell gilt laut dem derzeitigen Klimaschutzgesetz: Wenn ein Sektor die Ziele verfehlt, muss das zuständige Ministerium innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm auflegen. In seiner Stellungnahme verweist der Expertenrat für Klimafragen auch dieses Mal wieder darauf, dass es Probleme im Gebäudebereich und vor allem im Verkehr gibt. Die Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung gingen zwar in die richtige Richtung, reichten aber noch immer nicht aus.
Allerdings bezieht sich die Einschätzung noch auf die Regeln des alten Klimaschutzgesetzes - das schon bald nicht mehr gelten dürfte, wenn der Bundestag das geplante Gesetz verabschiedet. Wegen des vorgesehenen Systemwechsels im Klimaschutzgesetz haben das Bau- und das Verkehrsministerium bereits auf Sofortprogramme verzichtet.
Welche Maßnahmen zur CO2-Reduktion sind geplant?
Für die Bereiche Gebäude und Verkehr soll im kommenden Jahr der CO2-Preis angehoben werden. Das wird Heizen und Tanken verteuern. An den Zapfsäulen dürfte das rund vier Cent pro Liter ausmachen.
Zudem ist ab dem kommenden Jahr ein gesonderter CO2-Aufschlag auf die Lkw-Maut geplant. Mehr Bahnfahrer erhofft sich die Bundesregierung durch die Einführung des Deutschlandtickets. Und das Heizungsgesetz soll absehbar den CO2-Ausstoß der Gebäude verringern.