Streit um Krankenhausreform Länder lassen Reformpläne prüfen
Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Sie wollen die Verfassungsmäßigkeit der geplanten Krankenhausreform prüfen lassen. Damit spitzt sich der Konflikt mit Gesundheitsminister Lauterbach zu.
Nordrhein-Westfalen, Bayern und Schleswig-Holstein lassen die Krankenhausreform-Pläne der Bundesregierung auf Verfassungsmäßigkeit prüfen. Die drei Gesundheitsminister der Länder gaben dafür ein Rechtsgutachten bei dem Rechtswissenschaftler Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg in Auftrag, wie das NRW-Gesundheitsministerium in Düsseldorf mitteilte. Mit Ergebnissen werde noch in diesem Frühjahr gerechnet.
Damit spitzt sich der Streit mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu, der die Länder vor einem Alleingang bei einer Krankenhausreform gewarnt hat. Er hatte am Dienstag in Düsseldorf seinem NRW-Kollegen Karl-Josef Laumann (CDU) gesagt, sollte er diesen Weg beschreiten, werde es kein Geld vom Bund geben.
Gutachten soll Grenzen der Reform aufzeigen
"Das Gutachten soll Klarheit darüber bringen, wo dem Bund Grenzen bei der Umsetzung seiner Krankenhausfinanzierungsreform gesetzt sind", erklärte Laumann diesen Schritt. Er warf Lauterbach vor, entgegen vorherigen Zusagen nicht auf Augenhöhe mit den Ländern verhandeln und beschließen zu wollen. Zudem betonte Laumann, dass die Länder "im Krankenhausbereich nicht zur reinen Umsetzungsbehörde des Bundesgesundheitsministers werden“ dürften. NRW könne in den Prozess die Expertise von Praktikern mit einbringen, die seit drei Jahren eine Landeskrankenhausreform umsetzen.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) betonte: "Krankenhausplanung ist Ländersache." In dem Gutachten soll beleuchtet werden, ob der Bund durch zwingende Strukturvoraussetzungen für Versorgungsstufen und Leistungsgruppen noch im Rahmen seiner Kompetenz für die wirtschaftliche Sicherung der Kliniken handele oder stattdessen in die Krankenhausplanung der Länder "hineinregiert".
Schleswig-Holsteins Gesundheits- und Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) kritisierte, die vom Bund geplanten Strukturveränderungen griffen "massiv in die Krankenhausplanung der Länder ein und haben erhebliche Kostenfolgen". Mit dem Gutachten wolle man auch dazu beitragen, "Perspektiven für eine rechtssichere Basis der notwendigen Reform zu eröffnen. Bundesseitig kommt dieser Aspekt zu kurz."
"Entökonomisierung" des Krankenhauswesens
Kern der geplanten Reform, die auf Vorschlägen einer Experten-Kommission beruht und für die im Sommer Eckpunkte vorgelegt werden sollen, ist nach Worten Lauterbachs eine "Entökonomisierung" des Krankenhauswesens. Das bisherige System der Fallpauschalen soll weitgehend abgeschafft werden. Künftig ist zudem vorgesehen, dass kleine Krankenhäuser sich auf eine Grundversorgung konzentrieren, während komplexere Eingriffe vor allem in großen, entsprechend spezialisierten Kliniken stattfinden sollen.
Die Regierungskommission schlägt dazu vor, dass die Zahlung der neu eingeführten Vorhaltevergütung für Kliniken nur für Leistungen erfolgt, zu deren Erbringung das jeweilige Krankenhaus durch Zuweisung eines entsprechenden "Levels" sowie der erforderlichen "Leistungsgruppe" bestimmt ist. Zudem muss das Krankenhaus die mit Level und Leistungsgruppe jeweils verbundenen Mindestvoraussetzungen erfüllen.
Nach Einschätzung des bayerischen Ministers Holetschek schießt diese Empfehlung "weit über das verfassungsrechtlich zulässige Maß hinaus".
Lauterbach hatte zuletzt um die Mitarbeit der Bundesländer geworben. Eine Krankenhausreform ist aus seiner Sicht nur mit deutschlandweit einheitlichen Kriterien und länderunabhängigen Standards möglich. In einigen Bundesländern wird befürchtet, dass durch eine bundesweite Krankenhausreform vor allem die Versorgung auf dem Land gefährdet ist.