Verlängerung der Mietpreisbremse Erfolgschancen gering, aber Thema für Wahlkampf
Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Mietpreisbremse auf den Weg gebracht. Eine Zustimmung im Bundestag ist aber nicht absehbar. Der Schutz von Mietern könnte zu einem Wahlkampf-Thema werden.
Nach langem Ringen hatte sich die Ampelkoalition Mitte Oktober doch noch auf einen Kompromiss zur Verlängerung der Mietpreisbremse verständigt. Das stand zwar so schon im Koalitionsvertrag, doch Ex-Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatte lange gezögert, einen Entwurf vorzulegen. In diesem war dann von einer Verlängerung bis 2028 die Rede, außerdem sollten die Länder, die in angespannten Wohnungsmärkten Vorgaben zur Mietpreisbremse erlassen wollten, dies ausführlicher begründen als bisher.
Diese Verschärfung der Mietpreisbremse ist nach dem Scheitern der Ampel nicht mehr Teil des Kabinettsentwurfs, für den jetzt übrigens Buschmanns ehemaliger Parteikollege Volker Wissing (inzwischen parteilos) als aktueller Justizminister verantwortlich ist.
Im Gegenteil: Nach Vorstellung der rot-grünen Minderheitsregierung soll die Mietpreisbremse bis Ende 2029 gelten und ausgeweitet werden. Konkret bedeutet das: Auch neuere Wohnungen sollen unter die Mietpreisbremse fallen - zumindest, wenn sie vor Oktober 2019 gebaut worden sind. Bisher gilt der 1. Oktober 2014 als Stichtag.
Appelle von Städtetag und Mieterbund
Allerdings sind die Erfolgsaussichten für das Vorhaben von Rot-Grün gering: Eine Mehrheit im Bundestag zeichnet sich nicht ab. Trotz der Appelle von Bauministerin Klara Geywitz (SPD), des Städtetags und des Mieterbunds. Geywitz erklärte nach der Kabinettssitzung, nur durch die Verlängerung könne man die mehr als neun Millionen Haushalte in mehr als 400 Städten und Gemeinden schützen, für die die Mietpreisbremse derzeit gilt.
Städtetags-Geschäftsführer Helmut Dedy sagte, der Bundestag möge sich "parteiübergreifend einen letzten Ruck" geben und die verlängerte Mietpreisbremse noch vor den Neuwahlen beschließen. Und Lukas Siebenkotten, der Präsident des Deutschen Mieterbunds, hatte schon vor Tagen betont, angesichts explodierender Mieten und fehlender bezahlbarer Wohnungen sei die Mietpreisbremse "momentan wichtiger denn je".
Kaum Unterstützung aus der Opposition
Während sich auch die Linkspartei für eine schnelle Verlängerung der Mietpreisbremse ausspricht, sieht es für die rot-grüne Bundesregierung mit Unterstützung aus den Reihen von Union, AfD und FDP schlecht aus. Der wohnungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Daniel Föst erklärte, weitere Verschärfungen des Mietrechts wären "Gift für dringend benötigte Investitionen in den Wohnungsbau und würden den Mangel weiter verschärfen".
Der CDU-Wohnungspolitiker Jan-Marco Luczak hält den vorgelegten Kabinettsentwurf sogar für verfassungswidrig und spricht gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio von einem "Affront gegenüber dem Bundesverfassungsgericht, das klare Vorgaben für die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in das Eigentum gemacht hat".
Juristische Fragen
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019: Die Karlsruher Richter hatten die Mietpreisbremse damals zwar für rechtens erklärt, aber auch betont, dass ein Eingriff in Eigentumsrechte gute Begründungen erfordere und nicht ohne Weiteres von Dauer sein könne. Auf diese Vorgaben hatte das Bundesjustizministerium im Oktober noch hingewiesen und damit die Einschränkungen begründet.
Im aktuellen Regierungsentwurf heißt es lediglich, "Maßnahmen zur Erhöhung des Angebots an Wohnraum" würden nur mittel- und langfristig wirken. Daher sei die Verlängerung der Mietpreisbremse "für einen weiteren Übergangszeitraum" notwendig.
Ökonomische Bedenken
Kritik an dem Vorhaben, die Mietpreisbremse zu verlängern, kommt aber auch aus der Wirtschaftswissenschaft. So hatte der Sachverständigenrat Wirtschaft in seinem jüngsten Jahresgutachten darauf hingewiesen, dass die Mietpreisbremse einer effizienten Nutzung des Wohnungsbestands entgegenstehe: Der Anreiz, auch einmal eine zu groß gewordene Wohnung aufzugeben, werde dadurch geschmälert.
"Generell sollte eine restriktive Mietenregulierung mit abgesenkten Kappungsgrenzen und Mietpreisbremse nur temporär gelten und zwingend mit wirksamen Maßnahmen zur Schaffung von Wohnraum einhergehen", so das Votum der fünf Wirtschaftsweisen.
Wahlkampfthema Mieten
Auch, wenn eine Entscheidung zur Mietpreisbremse vor der Bundestagswahl nicht mehr fallen dürfte - vielleicht sogar deshalb - wird die Thematik in den Wahlkampf einfließen. Bundeskanzler Olaf Scholz hatte beim Wahlkampfauftakt der SPD Ende November "bezahlbare Mieten" als wichtiges sozialpolitisches Anliegen benannt. Scholz dürfte versuchen, mit diesem Thema gegenüber Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz zu punkten.
Merz wiederum schließt eine Verlängerung der Mietpreisbremse nicht generell aus, betont aber, es gebe im Moment keinen Zeitdruck: Da die aktuelle Regelung noch bis Ende 2025 gilt, "droht keine Gefahr", so Merz gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Nach der Bundestagswahl könnte es dann aber schnell gehen: Denn auch einige Unions-geführte Bundesländer drängen auf eine baldige Entscheidung in Sachen Mietpreisbremse.