Gesundheitsminister Lauterbach Organspende-Register startet im März
Vor bereits vier Jahren war es beschlossen worden - jetzt soll es am 18. März kommen: Ein zentrales Organspende-Register. Darin sollen Erklärungen zur Spendenbereitschaft gesammelt werden.
Das geplante Organspende-Register soll nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Mitte März online gehen. "Das digitale Organspende-Register wird am 18. März nun endlich an den Start gehen", sagte der SPD-Politiker der Rheinischen Post.
Es werde den Organspende-Mangel nicht sofort beheben, sei aber ein wichtiger Schritt nach vorn. "Die Eintragung erfolgt völlig freiwillig, hilft aber den Kliniken, schneller zu handeln", sagte Lauterbach.
Das zentrale Register für Organspende-Erklärungen soll für alle Seiten mehr Rechtssicherheit bedeuten und den Informationsfluss mit den Kliniken verbessern, um dadurch die Zahl der Spenden zu erhöhen.
Mangel an Spenderorganen in Deutschland
Die Einführung des Registers hatte sich mehrfach verzögert - es war 2020 beschlossen worden. In dem Register sollen Erklärungen zu einer Organspendebereitschaft online gespeichert werden können. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen mindestens alle zehn Jahre direkt auf das Thema angesprochen werden.
Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation ist Deutschland im internationalen Vergleich Schlusslicht bei der Organspende. Es bestehe ein erheblicher Mangel an Spenderorganen. Mitte Januar warteten demnach rund 8400 Menschen bundesweit auf ein oder mehrere Organe. Im vergangenen Jahr hätten 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet, 96 mehr als im Jahr zuvor.
Lauterbach wirbt für Widerspruchslösung
Lauterbach sprach sich erneut für die Widerspruchslösung bei der Organspende aus. Grundsätzlich sei diese der einzige Weg, den Mangel wirklich zu beheben. "Ich hoffe, dass noch in dieser Legislaturperiode erneut ein Antrag aus dem Parlament heraus im Bundestag beraten wird. Wenn es so kommt, schließe ich mich einem Antrag zur Widerspruchslösung natürlich an."
Bei einer Widerspruchslösung wäre alle Bürgerinnen und Bürger potenzielle Organspenderinnen und -spender, es sei denn, es wurde ausdrücklich widersprochen. Eine entsprechende Reformforderung war 2020 im Bundestag gescheitert. In Deutschland gilt derzeit, dass eine Person Organe nur dann spenden kann, wenn eine zu Lebzeiten getätigte ausdrückliche Zustimmung vorliegt.