Unionsfraktionsvize Middelberg Lockerung der Schuldenbremse für Länder "diskutabel"
Die Debatte über die Schuldenbremse geht weiter: Unionsfraktionsvize Middelberg zeigt sich bereit, eine Lockerung für die Bundesländer zu diskutieren. Für die gilt bislang ein absolutes Verschuldungsverbot.
In der Debatte über eine Reform der Schuldenbremse bringt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Haushalt, Finanzen und Kommunalpolitik, Mathias Middelberg, eine Lockerung für die Bundesländer ins Spiel.
Dem Nachrichtenportal The Pioneer sagte der CDU-Haushaltsexperte, diskutabel sei eine Ergänzung der Schuldenbremse für die Bundesländer. Ein gewisser Verschuldungsspielraum für die Länder sei ursprünglich einmal vorgesehen gewesen, dann aber nicht ins Grundgesetz gekommen. "So einen Schritt könnte man aber durchaus nachholen", sagte Middelberg.
Absolutes Verschuldungsverbot der Länder
Die 2009 im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse verbietet Bund und Ländern weitgehend, ihre Haushalte mithilfe neuer Kredite zu finanzieren. Während für die Länder ein absolutes Verschuldungsverbot gilt, ist dem Bund eine Nettokreditaufnahme in Höhe von maximal 0,35 Prozent des nominellen Bruttoinlandsprodukts gestattet. Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es nur in bestimmten Notlagen.
Rufe nach Lockerungen der Schuldenbremse waren in den vergangenen Monaten auch von mehreren CDU-Regierungschefs gekommen. CDU-Chef Friedrich Merz hatte aber kürzlich erklärt, die Schuldenbremse sei ein technisches Thema. Selbstverständlich könne man das reformieren: "Die Frage ist: wozu? Mit welchem Zweck?"
Offen zeigte sich Merz für eine Reform, wenn diese etwa Investitionen, dem Fortschritt oder den Lebensgrundlagen der jungen Generation diene.