Ampel-Pläne Geplante neue Regeln für V-Leute in der Kritik
Die Regierung will die Regeln für den Einsatz von Polizeiinformanten verschärfen. Doch bei Kriminalisten und Juristen stößt das auf Ablehnung. Sie befürchten, keine V-Leute mehr einsetzen zu können.
Im Krimi läuft es so: Ein geheimer Informant verrät den Ermittlern, wann eine geplante Drogenlieferung eintreffen soll. Die Polizei kann die Drogenbande dann auf frischer Tat ertappen.
Und auch in der echten Welt setzt die Polizei auf sogenannte V-Leute: Einige kriminelle Milieus seien so abgeschottet, da sei das unverzichtbar, erklärt Dirk Peglow vom Bund Deutscher Kriminalbeamter. Dies sei nötig, um Erkenntnisse aus dem Inneren krimineller Gruppierungen zu erlangen, die über die herkömmlichen Maßnahmen wie zum Beispiel Telefonüberwachungen nicht ausreichend erlangt werden können.
Risiko der Enttarnung
Justizminister Marco Buschmann erkennt die Notwendigkeit an. Gleichzeitig will der FDP-Politiker solchen Einsätzen rechtliche Grenzen setzen. So soll zukünftig ein Richter zustimmen müssen, bevor die Polizei V-Leute anwirbt. Peglow befürchtet allerdings, dass man damit die Enttarnung von V-Leute riskiert.
Da entsprechende Akten an Justizbedienstete geschickt werden müssten, hätte ein weiterer Personenkreis Kenntnis von den Einsatzbedingungen der V-Leute. "Also hier ist auch wieder eine große Gefahr der Enttarnung durch den Richter."
Schutz der Privatsphäre
Buschmann sieht das anders. Er argumentiert: Wenn V-Leute ihr Umfeld ausspionieren, greifen sie in die Privatsphäre anderer Menschen ein. Deswegen gibt es auch bei anderen Formen von Überwachung die Regel, dass ein Richter oder eine Richterin zustimmen muss.
"Wir schicken einen Menschen los, um andere Menschen zu überwachen. Wenn wir ein Mikrofon einsetzen würden, um einen Menschen in seiner Wohnung zu überwachen, halten wir es für selbstverständlich, dass ein Richter den Einsatz eines so grundrechtssensiblen Instruments nutzen soll", sagt Buschmann. Außerdem sollen Richter nicht den Klarnamen von V-Leuten erfahren.
Detaillierte Dokumentation gefordert
Das geplante Gesetz legt darüber hinaus fest, wer wie lange als V-Mann oder -Frau eingesetzt werden darf: Minderjährige sind ausgeschlossen. Die Tätigkeit als V-Person darf nicht die Haupteinnahmequelle sein. Und der Einsatz soll maximal zehn Jahre dauern.
Die Polizeibeamten, die V-Leute führen, müssten ihre Arbeit in Zukunft detailliert dokumentieren, also etwa wörtliche Protokolle von Gesprächen anfertigen. Peglow sagt dazu, auch das gehe am Arbeitsalltag vorbei: "Wir treffen uns ja mit Vertrauenspersonen, nicht in einem Polizeirevier und vernehmen die dort mit einem polizeilichen Computer. Sondern natürlich finden diese Treffen mit Vertrauenspersonen in der Öffentlichkeit statt." Auch der Deutsche Richterbund erklärt, der Gesetzentwurf schieße über das Ziel hinaus.
Reaktion auf Missstände
Die Bundesregierung reagiert damit auch auf Fälle, in denen Missstände beim Einsatz von V-Leuten bekannt wurden, etwa im Umfeld des rechtsextremen NSU. Zukünftig soll nachvollziehbar sein, wie viel Steuergeld V-Leute bezahlt bekommen und wie vertrauenswürdig ihre Informationen tatsächlich sind.
Bevor die neuen Regeln in Kraft treten, muss der Bundestag noch zustimmen. Der Deutsche Richterbund und der Bund Deutscher Kriminalbeamter hoffen, dass in diesem Schritt der Gesetzestext noch angepasst wird.