Oberlandesgericht Düsseldorf Bis zu neuneinhalb Jahre Haft für IS-Terroristen
Sie hatten mindestens einen Anschlag vorbereitet, zu dem es nie kam. Nun hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die fünf Männer als IS-Terroristen verurteilt. Sie müssen mehrere Jahre in Haft.
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat fünf Männer aus Tadschikistan als IS-Terroristen verurteilt und unterschiedliche Haftstrafen gegen sie verhängt. Nach Überzeugung der Richter gehörten die 25 bis 34 Jahre alten Islamisten einer Terrorzelle des "Islamischen Staats" an. Sie sollen auf Anweisung führender IS-Leute mindestens einen Anschlag vorbereitet haben, den Ermittelnde verhindert hatten.
"Radikalislamistische Gesinnung"
Die Männer seien "angetrieben von ihrer radikalislamischen Gesinnung" gewesen, teilte das Gericht weiter mit. Ihr Ziel: den bewaffneten Dschihad, den Kampf der Muslime zur Verteidigung und Verbreitung des Islams. Dazu hätten die Männer ab 2019 in Kontakt mit einem führenden IS-Mitglied in Afghanistan gestanden. Dieses habe sie ideologisch geschult.
Die Terrorzelle habe sich Anfang 2019 gegründet und sollte auf Weisung aus Afghanistan in Deutschland nicht nur Spenden und Rekruten für den bewaffneten Dschihad anwerben, sondern auch Anschläge verüben.
Die Vorwürfe der Anklage haben sich "in vollem Umfang bestätigt", sagte der Vorsitzende Richter Jan van Lessen. Zahlreiche Beweisanträge der Verteidiger hätten dagegen "nicht zur Aufklärung beigetragen, sondern das Verfahren nur verzögert".
Verschiedene Haftstrafen
Als niedrigste Strafe verhängte das Gericht drei Jahre und acht Monate Haft. Sunatullokh K. aus Neuss bekam mit neuneinhalb Jahren die höchste Strafe: Er soll ein Schusswaffenattentat geplant und dazu eine Pistole gekauft haben, erklärte das Gericht. Sunatullokh K. wurde nun wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland, der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, des Kaufs einer halbautomatischen Kurzwaffe und eines weiteren Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt.
Achteinhalb Jahre bekam Farhodshoh K., der laut dem Gericht einen Auftragsmord in Albanien mit vorbereitet habe. Dieser sei nur deshalb nicht verübt worden, "weil bei der Observation der Zielperson in Albanien Zweifel an deren Identität aufkamen".
Männer kamen als Geflüchtete nach NRW
Die Verteidiger der Angeklagten hatten für sie Freisprüche oder geringe Freiheitsstrafen beantragt. Die Ankläger hatten Haftstrafen zwischen vier und zwölf Jahren gefordert. Der Prozess gegen die fünf Angeklagten hatte vor einem Jahr begonnen und nahm 48 Verhandlungstage in Anspruch. Die Tadschiken waren alle als Geflüchtete nach Deutschland gekommen und wohnten in Nordrhein-Westfalen: in Essen, Kreuztal, Neuss, Selfkant und Siegen.
Terrorzelle bekam wohl Auftrag für Anschläge
Das Gericht konnte sich für sein Urteil auch auf die Aussagen des bereits zu sieben Jahren Haft verurteilten Mitgründers der Terrorzelle stützen. Der 31-Jährige hatte seine Komplizen schwer belastet. So hatte er gestanden, dass die Gruppe 40.000 US-Dollar für einen Auftragsmord in Albanien kassieren und dazu einen Geschäftsmann in der Hauptstadt Tirana erschießen wollte. Der Mord sei im letzten Moment gescheitert, weil die Männer Zweifel an der Identität ihrer Zielperson bekamen.
Islamkritiker sollte getötet werden
Außerdem sei ein Islamkritiker in Neuss durch seinen Youtube-Kanal "Ex-Muslime klären auf" in den Fokus der Terroristen geraten. Die Gruppe habe aus Afghanistan die Anweisung erhalten, "ein Exempel zu statuieren" und "den unreinen Bastard zu töten". Die Leiche des Islamkritikers sollte laut Weisung gefilmt oder fotografiert werden, um sie in einem IS-Propagandavideo im Internet zu zeigen. Die Angeklagten hatten den zum Christentum konvertierten Kritiker bereits ausgespäht.
Als Gefährder eingestuft
Weil einige von ihnen von der Polizei schon länger als potenzielle Gefährder überwacht worden waren, konnten Spezialkräfte den geplanten Anschlag verhindern. Drei von ihnen galten nach Behördenangaben bereits als Gefährder, zwei als "relevante Personen". Die fünf Männer wurden über verschiedene Kanäle überwacht - ihre Gespräche im Auto belauscht, ihre Telefone abgehört, Mails und Online-Chats mitgelesen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sowohl die Angeklagten als auch der Generalbundesanwalt können noch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.