Gesetz zu Krankenhausfinanzierung Reformentwurf soll bis Sommer kommen
Die Reform im Krankenhaussektor muss kommen - darin sind sich Bund und Länder einig. In einer Arbeitsgruppe haben sie beschlossen, gemeinsam an einem Gesetzentwurf zu arbeiten. Im Sommer soll er fertig sein.
Wie geht es weiter mit den 1900 Krankenhäusern in Deutschland? Bei Beratungen haben sich Bund und Länder auf eine gemeinsame Reform geeinigt. Bis zur Sommerpause 2023 wollen sie einen Reformentwurf vorlegen. "Wir sind in einer Notlage", sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach bei der Pressekonferenz nach Beratungen mit den Gesundheitsministerinnen und -ministern der Länder sowie Experten der Koalitionsfraktionen. Bund und Länder wollten an einem Strang ziehen.
Lauterbach sprach von einer "großartigen Sitzung" und großer Einigkeit bei der Problemanalyse und möglichen Problemlösungsansätzen. "Wir stehen am Vorabend einer notwendigen Revolution im Krankenhaussektor", sagte der Minister.
Massive finanzielle Probleme der Kliniken
Derzeit stünden 60 Prozent der 1900 Krankenhäuser vor massiven finanziellen Problemen. Es gebe Qualitätsdefizite in der Behandlung von Patientinnen und Patienten, Geräte seien veraltet und das Personal reiche nicht aus.
Lauterbach betonte, es gehe darum, dass die Krankenhäuser das "Hamsterrad" von immer mehr Leistungen verlassen könnten. Dazu müsse das bisherige Abrechnungssystem der Fallpauschalen überwunden werden. Nicht die Wirtschaftlichkeit, sondern der Patient müsse im Mittelpunkt stehen.
Planung als Ländersache
Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens erklärte, die Krankenhausreform sei eine Mammutaufgabe. Sie sei aber unverzichtbar, weil es schon heute Lücken bei der Versorgung in ländlichen Regionen gebe und weil in den kommenden Jahren viele Ärzte und Pflegekräfte in den Ruhestand gingen. Die Reformvorschläge, die eine Regierungskommission im Auftrag des Bundesgesundheitsministers im Dezember vorgelegt hatte, entsprächen in vielen Bereichen den bereits begonnenen Reformen in Niedersachsen und NRW.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betonte, es gehe nicht um einen Plan, um Krankenhäuser zu schließen, sondern um mehr Behandlungsqualität und die Frage, wer was mache. Laumann unterstrich, dass die Krankenhausplanung weiter in der Kompetenz der Länder bleiben müsse. "Es darf keine Bundesschablone über die Krankenhäuser gelegt werden", sagte er. Dazu sei die Krankenhauslandschaft in den unterschiedlichen Regionen Deutschlands viel zu vielfältig.
Fallpauschalen absenken
Für den gemeinsamen Reformentwurf wollen Bund und Länder die Vorschläge der im vergangenen Jahr eingerichteten Regierungskommission als Grundlage nutzen. Die hatte empfohlen, Fallpauschalen abzusenken.
Kliniken bekommen pro Patient oder Behandlungsfall einen pauschalen Euro-Betrag. Das verschaffe einen Anreiz, möglichst viele Behandlungen auf möglichst billige Weise durchzuführen. Darunter kann die Qualität leiden und gleichzeitig kommt durch die viele Arbeit das Personal weiter unter Druck.
Basisfinanzierung für Krankenhäuser
Qualität und Angemessenheit müssten die alleinigen Kriterien für gute Versorgung sein, so Lauterbach. Um das sicherzustellen, könnten im Reformentwurf sogenannte Vorhalteleistungen beschlossen werden. Damit ist eine Basisfinanzierung gemeint, um Personal, die Notaufnahme oder Medizintechnik vorzuhalten.
Außerdem sollen die Ressourcen laut des Vorschlags der Regierungskommission besser verteilt werden: mehr Spezialisierung und weniger "alle machen alles".
Die Reform soll wirtschaftlichen Druck von den Häusern nehmen. Zudem sollen die Krankenhäuser bundesweit drei Kategorien zugeordnet werden: Kliniken zur Grundversorgung, zur "Regel- und Schwerpunktversorgung" und zur "Maximalversorgung". Das soll eine bessere Behandlungsqualität garantieren, weil sich Kliniken auf bestimmte Behandlungen spezialisieren.