Energiepreispauschale Kritik an Online-Antragsverfahren
Ab dem 15. März können Studierende die lang erwartete Energiepauschale beantragen. Weil sie das online tun sollen, gibt es nun Kritik an dem Verfahren.
Das nach monatelanger Verzögerung nun angekündigte Verfahren zur Beantragung der Energiepreispauschale für Studierende stößt auf Kritik.
"Wir müssen aufpassen, dass sich junge Menschen nicht ungerecht behandelt fühlen. Anders als bei Rentnern und Berufstätigen, wurde hier mit dem Online-Antrag eine zusätzliche Hürde geschaffen", sagte die Grünen-Digitalpolitikerin Misbah Khan.
Einige Netzaktivisten kritisierten, dass die Studierenden gedrängt würden, für die Beantragung ein sogenanntes BundID-Konto anzulegen, obwohl die Datenschutzgrundverordnung vorschreibt, dass es auch einen analogen Weg geben muss.
3,5 Millionen Antragsberechtigte sollen digitale Plattform nutzen
Studierende und Fachschüler sollen ab dem 15. März die lang erwartete 200 Euro Energiepreispauschale beantragen können. Sachsen-Anhalt hat die digitale Plattform erarbeitet, die von bundesweit rund 3,5 Millionen Antragsberechtigten genutzt werden soll.
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) hatte erklärt: "Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, und ich wünsche mir, dass die Länder jetzt auch die Verantwortung übernehmen, die Hausaufgaben zügig umzusetzen."
Monatelanges warten auf Antragsbeginn
Die Ampel-Koalition hatte die 200-Euro-Sonderzahlung bereits im September vereinbart. Dass die Studierenden bis heute noch nicht die Möglichkeit hätten, die 200-Euro-Energiepauschale zu beantragen, sei "sehr unglücklich", sagte Khan. Zwar sei mittlerweile ein Antragsportal geschaffen worden, die finale Beantragung werde jedoch erst in Kürze möglich sein.
Die Digitalisierung der Verwaltung biete große Chancen, sagte die Grünen-Politikerin. Schnelle Einmalzahlungen und einfache Antragsverfahren gehörten ebenfalls dazu. Allerdings brauche es hierzu das größtmögliche Vertrauen in digitale Prozesse.
Ein frühzeitiges Einbeziehen der Expertise des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und der "digitalen Zivilgesellschaft" sowie eine gute und transparente Kommunikation wären dabei entscheidend gewesen.
Die Studierenden und Fachschüler benötigten für den Antrag ein BundID-Konto zur Identifizierung, hieß es in Fragen und Antworten des Ministeriums zum Energiepreisgeld.