Transporte ins Ausland Tierquälerei - amtlich genehmigt
Lebendtransporte sind ein lukratives Geschäft. Gut das Doppelte bringen Rinder in der Türkei oder Ägypten. Doch bei den Exporten aus der EU wird der Tierschutz systematisch ausgehebelt.
Blaue Fliesen bedecken die Wände des Schlachthofes, riesige frische Blutlachen den Boden. Ein gutes Dutzend Männer in Gummistiefeln stehen um ein schwarzes Rind. Plötzlich tritt einer der Männer auf das Tier zu, die Klinge in der Hand. Blut spritzt. Schächten ist ein brutales Handwerk.
Die Bilder stammen von der Tierschutzorganisation "Animals International", aufgenommen irgendwo im Mittleren Osten. Was hierzulande als Tierquälerei gilt, ist dort ein islamischer Brauch, auch wenn es inzwischen Möglichkeiten gibt, die Tiere vorher zu betäuben.
Grausame Szenen sind kein Einzelfall
Bei ihren Recherchen stoßen Tierschützer immer wieder auf Rinder aus der EU. Ihr Fleisch ist im Nahen und Mittleren Osten wegen der Qualität begehrt. Dank der europäischen Agrarpolitik gibt es Rinder im Überfluss, für die dringend Abnehmer gesucht werden.
Die Tiere im Schlachthaus sollen aus Rumänien und Deutschland stammen. Auf den ersten Blick ist das nicht zu erkennen, denn die Ohrmarken wurden entfernt, um die Herkunft zu verschleiern. Welcher Händler oder Exporteur will schon gerne mit blutigen Schlachtszenen in Verbindung gebracht werden?
Export lebender Tiere lohnt sich
Besonders gefragt sind lebende Tiere in der Türkei, fast ein Drittel der Exporte - insgesamt 30.346 Rinder - ging im vergangenen Jahr dorthin. Die Gründe, warum es gerade lebende Tiere sein müssen: Die Schlachtung soll nach islamischem Brauch erfolgen und das gesamte Tier kann verwertet werden. Ein lohnendes Geschäft für alle Beteiligten: Während in Deutschland ein Rind rund 1500 Euro einbringt, kann der Händler in der Türkei, im Libanon oder Ägypten gut das Doppelte verlangen.
Tiertransporter
EU-Tierschutzverordnung endet nicht an den EU-Außengrenzen
Seit fast einem Jahrzehnt verfolgt Iris Baumgärtner von der Tierschutzorganisation "Animal Welfare Foundation", ob bei den Lebendtierexporten auch die europäischen Tierschutzstandards eingehalten werden, denn die europäischen Tierschutzvorschriften gelten vom Abfahrtsort bis zum Ziel - egal wo.
Für Transporte über Tausende Kilometer gibt es strenge Vorschriften: Die Tiere müssen nach 29 Stunden Fahrt für einen ganzen Tag zum Füttern und Tränken entladen werden. Doch jenseits der EU-Grenzen fehlt es oft an entsprechenden Versorgungseinrichtungen und Ställen.
Wenn dies nicht möglich ist, dann dürften die Transporte eigentlich nicht genehmigt werden. Soweit die Theorie. In der Praxis sind dafür die Veterinärämter der Landkreise zuständig. Doch nach Kontraste-Recherchen werden die Transporte oft nach einem oberflächlichen Check durchgewinkt.
Transporte schwierig zu prüfen
Eine Tierärztin berichtet Kontraste von der gängigen Praxis: Oft erhält sie nur Ortsnamen, keine genauen Adressen. Mit Hilfe von Google-Maps versucht sie dann zu überprüfen, ob dort Ställe oder ähnliches vorhanden sind. "Wenn an dem angegebenen Ort überhaupt kein Stall vorhanden ist, sondern, weil es dort nur Wohnhäuser gibt oder nur einen großen Spielplatz, dann kann ich das natürlich verhindern." Aber auch nur dann. Die Tierärztin kann sich natürlich auch an eine Liste der EU halten mit einer Übersicht zu Ställen in Drittländern, wo die Tiere angeblich versorgt werden können. Das Problem: Die Liste stammt von 2009 und ist weitgehend wertlos, meinen Tierschützer.
Tiertransporte aus der EU sind schwierig zu überprüfen.
Kontraste hat einen ganz normalen Rindertransport verfolgt: Ausgangspunkt ist das bayerische Ohrenbach. Hier werden an einem Morgen im Mai 62 trächtige Jungrinder abtransportiert. Kontraste wollte wissen, wohin diese Kühe gebracht werden. Das zuständige Landratsamt nennt auf mehrmalige Nachfrage das Ziel: Gissar in Tadschikistan. Neun Tage soll die Fahrt dorthin dauern, es geht über gut 6500 Kilometer. Können die Tiere ruhen? Das Landratsamt Amberg-Sulzbach teilt mit: "Uns liegen zurzeit nur die Daten der Transportplanung vor. In dieser müssen lediglich die Orte und nicht die genauen Adressen der Kontroll-, Versorgungs- oder Sammelstellen eingetragen sein."
Ob es an den angegebenen Orten also auch entsprechende Stallungen gibt, wurde vor der Genehmigung des Transports offenbar gar nicht geprüft. Eine klare Missachtung der europäischen Tierschutzbestimmungen, meinen Rechtsexperten - doch leider Alltag in der EU.