Bundeskabinett Geflüchtete sollen schneller arbeiten dürfen
Asylbewerber sollen in Deutschland künftig schneller - nämlich einheitlich bereits nach sechs Monaten - arbeiten dürfen. Das Kabinett verabschiedete entsprechende Regelungen. Sie sehen auch längere Haftstrafen für Schleuser vor.
Das Bundeskabinett hat Erleichterungen für die Arbeitsaufnahme von Geflüchteten auf den Weg gebracht. Demnach sollen Asylbewerber künftig einheitlich nach sechs Monaten arbeiten dürfen. Für Kinderlose ist das bisher erst nach neun Monaten möglich. Auch Geduldeten soll im Regelfall eine Arbeitserlaubnis erteilt werden.
Die bereits bestehende Möglichkeit, eine längerfristige Duldung für eine Beschäftigung zu erhalten, soll auch denen gewährt werden, die bis Ende 2022 nach Deutschland eingereist sind. Bisher war der Stichtag der 1. August 2018. Die notwendige Vorbeschäftigungszeit, um diese Duldung zu erhalten, wird von 18 auf zwölf Monate verringert. Die für die Genehmigung nötige Mindestwochenarbeitszeit sinkt von 35 auf 20 Wochenstunden.
Die Bundesregierung erhofft sich davon eine höhere Beschäftigung von Asylsuchenden. Diese soll auch Städte und Gemeinden bei den Sozialleistungen entlasten. Menschen, die aus sogenannten sicheren Herkunftsländern "offensichtlich unbegründete" Asylanträge gestellt oder ihre Identitätsklärung verweigert haben, sollen von den Erleichterungen allerdings nicht profitieren können.
Härtere Strafen für Schleuser
Das Kabinett will außerdem härtere Strafen für Schleuser: Schleusung mit leichtfertig herbeigeführter Todesfolge soll mit lebenslanger Haft oder zehn bis 15 Jahren Gefängnis bestraft werden - bislang sind es drei bis 15 Jahre. Bei gewerbs- oder bandenmäßiger Schleusung steigt die Strafe auf drei bis 15 Jahre (bisher ein bis zehn Jahre). Minder schwere Fälle sollen mindestens mit einem Jahr Haft geahndet werden (bisher sechs Monate).
Auch Versuche, sich grob verkehrswidrig einer Polizeikontrolle zu entziehen - sogenannte Durchbruchsfälle, sollen mit einem bis 15 Jahren Haft (bislang drei Monate bis fünf Jahre) härter bestraft werden. Polizei und Staatsanwaltschaft sollen zudem die Befugnis zu Telekommunikationsüberwachung zur Aufklärung sämtlicher Schleusungsdelikte bekommen.
Darüber hinaus wurden Regelungen zum besseren Austausch von Daten zwischen den Ausländer- und Sozialbehörden verabschiedet. Die Kabinettsbeschlüsse sind Teil des Migrationspakets und sollen sollen nun im Bundestag beraten werden.