
Lobbyregister-Bericht Eine Milliarde Euro im Jahr für Lobbyarbeit
Wer als Interessenvertreter Einfluss auf die Politik nehmen will, muss sich registrieren lassen. Das Register des Bundestages zeigt nun: 2024 gaben Lobbyisten rund eine Milliarde Euro aus. Ihnen ging es vor allem um Wirtschaftsinteressen.
Für Lobbyarbeit auf Bundesebene haben Verbände, Unternehmen und andere Interessenvertreter im vergangenen Jahr rund eine Milliarde Euro ausgegeben. Das geht aus einem Bericht der Stelle hervor, die das Lobbyregister des Bundestages führt. Darin werden für 2024 finanzielle Aufwendungen unter anderem für Personal, Sachkosten und Repräsentanz in Höhe von mehr als 910 Millionen Euro aufgelistet.
Der Gesamtbetrag dürfte allerdings laut Bericht etwas höher sein, da einige Interessenvertreter wie etwa Arbeitgeberorganisationen, Gewerkschaften und Religionsgemeinschaften von der Eintragungspflicht im Register des Bundestages ausgenommen sind.
Regeln wurden 2024 verschärft
Das Lobbyregister wird seit 2022 auf der Internetseite des Bundestages geführt. Es soll sichtbar machen, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung nimmt. Mit einer Gesetzesänderung, die am 1. März 2024 in Kraft trat, wurden die Pflichten zur Angabe von Lobbytätigkeit erweitert. Beispielsweise werden seither auch Kontakte zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Abgeordneten sowie zu Referatsleitern in Bundesministerien erfasst.
Mit welchen Abgeordneten ein Lobbyist konkret gesprochen hat, muss aber nicht aufgelistet werden. Um einen möglichen "Drehtüreffekt" offenzulegen, werden seit der Reform Mitgliedschaften, Ämter und Funktionen im Bundestag, in der Bundesregierung oder der Bundesverwaltung für namentlich benannte Lobbyisten für die zurückliegenden fünf Jahre abgefragt.
Wirtschaft auf Platz eins
"Wirtschaft" ist der Interessenbereich, der laut Register das am häufigsten benannte Ziel von Lobbyarbeit ist. Auf Platz zwei der Interessenbereiche lag zuletzt "Umwelt", gefolgt von "Wissenschaft, Forschung und Technologie" und "Europapolitik und Europäische Union".
Ziel des Lobbyregister-Gesetzes, das in seiner ersten Fassung am 1. Januar 2022 in Kraft trat, ist es, Transparenz über die Interessenvertretung herzustellen. Bevor die Registrierung gesetzlich vorgeschrieben wurde, gab es in Deutschland lediglich eine Liste von Verbänden, in die man sich beim Bundestag freiwillig eintragen lassen konnte.
Zum 31. Dezember 2024 waren 26.998 Personen im aktiven Lobbyregister benannt. Rund 95 Prozent der registrierten Interessenvertreter haben ihren Sitz in Deutschland. Jeweils etwas über 30 Interessenvertreter sind in Belgien, den USA und den Niederlanden ansässig.
Dreimal Bußgeld verhängt
In drei von 20 Ordnungswidrigkeitsverfahren, die von der registerführenden Stelle bisher eingeleitet wurde, ist den Angaben zufolge ein Bußgeld verhängt worden. In den meisten dieser Verfahren ging es demnach um den Verdacht, dass ein Interessenvertreter seiner Pflicht zur Eintragung ins Lobbyregister nicht nachgekommen war. Einige Verfahren wurden inzwischen eingestellt.
Zudem hat die registrierende Stelle ein Prüfverfahren durchgeführt, in dem laut Bericht "wegen der wahrheitswidrigen Behauptung eines tatsächlich nicht bestehenden Näheverhältnisses" zu bestimmten Politikern ein "nicht unerheblicher Verstoß" gegen den im Lobbyregistergesetz festgelegten Verhaltenskodex festgestellt wurde. Der Auto-Lobbyverein Mobil in Deutschland, dessen Eintrag im Register deshalb einen roten Warnhinweis trägt, setzt sich dagegen juristisch zur Wehr.